Ablage von Dokumenten zur Mitwirkung: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Voraussetzung für die Mitwirkung in der Selbstverwaltung im Studentinnen- und Studentenrat müssen die Dokumente zur Kenntnisnahme und Einhaltung der [Mitwirkungsordnung] hinterlegt werden.
Als Voraussetzung für die Mitwirkung in der Selbstverwaltung im Studentinnen- und Studentenrat müssen die Dokumente zur Kenntnisnahme und Einhaltung der [[Mitwirkungsordnung]] hinterlegt werden.


Dabei handelt es sich um die Formulare
Dabei handelt es sich um die Formulare
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Die Vorlage des Stammdatenformulars ist freiwillig, die anderen beiden Dokumente sind neben der schriftlichen Willensbekundung zur Annahme der Wahl dem [Präsidium] gegenüber Voraussetzung für die Mitwirkung im StuRa.  
Die Vorlage des Stammdatenformulars ist freiwillig, die anderen beiden Dokumente sind neben der schriftlichen Willensbekundung zur Annahme der Wahl dem [Präsidium] gegenüber Voraussetzung für die Mitwirkung im StuRa.  


Physische Unterlagen werden lokal bei der Sachbearbeitung Administration & Organisation abgelegt, digitale Dokumente werden in der [Nextcloud] im Ordner des Referates Studentische Selbstverwaltung & Organisation im Ordner [https://cloud.stura.htw-dresden.de/index.php/apps/files/?dir=/stura/ref/verwaltung/Dokumente%20zur%20Mitwirkung&fileid=152704 "Dokumente zur Mitwirkung"] archiviert.
Physische Unterlagen werden lokal bei der Sachbearbeitung Administration & Organisation abgelegt, digitale Dokumente werden in der [[Nextcloud]] im Ordner des Referates Studentische Selbstverwaltung & Organisation im Ordner [https://cloud.stura.htw-dresden.de/index.php/apps/files/?dir=/stura/ref/verwaltung/Dokumente%20zur%20Mitwirkung&fileid=152704 "Dokumente zur Mitwirkung"] archiviert.


https://www.stura.htw-dresden.de/stura/ausschuesse/a-struk/mito
https://www.stura.htw-dresden.de/stura/ausschuesse/a-struk/mito

Version vom 26. Juli 2021, 08:49 Uhr

Als Voraussetzung für die Mitwirkung in der Selbstverwaltung im Studentinnen- und Studentenrat müssen die Dokumente zur Kenntnisnahme und Einhaltung der Mitwirkungsordnung hinterlegt werden.

Dabei handelt es sich um die Formulare

Die Abgabe kann entweder handschriftlich über das Postfach der Sachbearbeitung Administration & Organisation oder digital erfolgen.

Die Vorlage des Stammdatenformulars ist freiwillig, die anderen beiden Dokumente sind neben der schriftlichen Willensbekundung zur Annahme der Wahl dem [Präsidium] gegenüber Voraussetzung für die Mitwirkung im StuRa.

Physische Unterlagen werden lokal bei der Sachbearbeitung Administration & Organisation abgelegt, digitale Dokumente werden in der Nextcloud im Ordner des Referates Studentische Selbstverwaltung & Organisation im Ordner "Dokumente zur Mitwirkung" archiviert.

https://www.stura.htw-dresden.de/stura/ausschuesse/a-struk/mito