StuRa:Aufwandsentschädigung: Unterschied zwischen den Versionen
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Also es ist kein Ersatz-Job, weil die AE viel niedriger ist und man eben keine Beiträge in die Renten- und Arbeitslosenversicherung einzahlen kann, es gibt keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, keinen bezahlten Urlaub, keinen Kündigungs- oder Mutterschutz oder Elternzeit. | Also es ist kein Ersatz-Job, weil die AE viel niedriger ist und man eben keine Beiträge in die Renten- und Arbeitslosenversicherung einzahlen kann, es gibt keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, keinen bezahlten Urlaub, keinen Kündigungs- oder Mutterschutz oder Elternzeit. | ||
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Zum Durchdenken der Art und Weisen wurde die [[AG AE|Arbeitsgruppe AE]] gegründet, dort finden sich auch Vorschläge zur Umsetzung. | |||
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Version vom 15. Januar 2011, 10:49 Uhr
Aufwandsentschädigungen, kurz AE, dienen grundsätzlich zur Kompensation des Ausfalls von Mitteln die durch die Ausübung eines Amtes notwendig sind.
Kommentare
Zur AE sagen Brüggen/Heckendorf im Kommentar zur Sächsischen Gemeindeordnung:
- "Mit der Aufwandsentschädigung soll der tatsächliche Aufwand an Zeit und Arbeit für entgangenen Arbeitsverdienst [...] ausgeglichen werden."
Also es ist kein Ersatz-Job, weil die AE viel niedriger ist und man eben keine Beiträge in die Renten- und Arbeitslosenversicherung einzahlen kann, es gibt keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, keinen bezahlten Urlaub, keinen Kündigungs- oder Mutterschutz oder Elternzeit.
Organisation
Zum Durchdenken der Art und Weisen wurde die Arbeitsgruppe AE gegründet, dort finden sich auch Vorschläge zur Umsetzung.