StuRa:Geschäftsordnung/Dokument: Unterschied zwischen den Versionen

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# Die Organe tagen mindestens viermal im Semester.
# Die Organe tagen mindestens viermal im Semester.
# Mindestens einmal im Semester tagt der StuRa gemeinsam mit den Fachschaftsräten und weiteren in Organe der Hochschule gewählten und in Kommissionen der Hochschule bestellten Studentinnen und Studenten.
# Mindestens einmal im Semester tagt der StuRa gemeinsam mit den Fachschaftsräten und weiteren in Organe der Hochschule gewählten und in Kommissionen der Hochschule bestellten Studentinnen und Studenten.
=== § Bekanntgabe ===

Version vom 22. April 2010, 21:46 Uhr

Abschließend soll hier immer das aktuelle Dokument Geschäftsordnung stehen.

Dies Seite vorübergehend als Arbeitsoberfläche zur Erstellung der Grundordnung durch den Ausschuss Grund- und Geschäftsordnung.

Dazu ergänzend wird eine Begründung und eine Erklärung erstellt.


§ Ordnungen

  1. Beschlüsse über Ordnungen bedürfen mindestens der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder.
  2. Beschlüsse über Ordnungen der Studentinnen- und Studentenschaft sind den FSRs anzuzeigen.
  3. Ordnungen sind mindestens hochschulöffentlich bekannt zu machen. Alle Ordnungen sind gemeinsam zu veröffentlichen.

§ Sitzungen

  1. Die Organe tagen mindestens viermal im Semester.
  2. Mindestens einmal im Semester tagt der StuRa gemeinsam mit den Fachschaftsräten und weiteren in Organe der Hochschule gewählten und in Kommissionen der Hochschule bestellten Studentinnen und Studenten.

§ Bekanntgabe