StuRa:Geschäftsordnung/Dokument: Unterschied zwischen den Versionen
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# Mindestens einmal im Semester tagt der StuRa gemeinsam mit den Fachschaftsräten und weiteren in Organe der Hochschule gewählten und in Kommissionen der Hochschule bestellten Studentinnen und Studenten. | # Mindestens einmal im Semester tagt der StuRa gemeinsam mit den Fachschaftsräten und weiteren in Organe der Hochschule gewählten und in Kommissionen der Hochschule bestellten Studentinnen und Studenten. | ||
=== § Bekanntgabe === |
Version vom 22. April 2010, 21:46 Uhr
Abschließend soll hier immer das aktuelle Dokument Geschäftsordnung stehen.
Dies Seite vorübergehend als Arbeitsoberfläche zur Erstellung der Grundordnung durch den Ausschuss Grund- und Geschäftsordnung.
Dazu ergänzend wird eine Begründung und eine Erklärung erstellt.
§ Ordnungen
- Beschlüsse über Ordnungen bedürfen mindestens der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder.
- Beschlüsse über Ordnungen der Studentinnen- und Studentenschaft sind den FSRs anzuzeigen.
- Ordnungen sind mindestens hochschulöffentlich bekannt zu machen. Alle Ordnungen sind gemeinsam zu veröffentlichen.
§ Sitzungen
- Die Organe tagen mindestens viermal im Semester.
- Mindestens einmal im Semester tagt der StuRa gemeinsam mit den Fachschaftsräten und weiteren in Organe der Hochschule gewählten und in Kommissionen der Hochschule bestellten Studentinnen und Studenten.