StuRa:Studentinnen- und Studentenrat/Aufgabenerfüllung: Unterschied zwischen den Versionen
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: Zu [http://www.recht.sachsen.de/Details.do?sid=5171113120174&jlink=p24 § 24] Zu Absatz 3 Satz 2 | |||
:: Nummer 1 umfasst die auch die Wahrnehmung der Interessen der studentischen Hilfskräfte, soweit diese von der Personalvertretung nicht wahrgenommen werden. | |||
: Zu [http://www.recht.sachsen.de/Details.do?sid=5171113120174&jlink=p24 § 24] Zu Absatz 3 Satz 5 | |||
:: Die Studentenschaft kann in ihrem Wirkungskreis auch auf die Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau sowie auf die Förderung des ökologischen Verantwortungsbewusstsein hinwirken. | |||
== Projekt-Aufgaben Zuweisung == | == Projekt-Aufgaben Zuweisung == | ||
Folgend werden die Aufgaben mit den durch den StuRa durchgeführten Projekten aufgefüllt: | Folgend werden die Aufgaben mit den durch den StuRa durchgeführten Projekten aufgefüllt: | ||
; 1. Wahrnehmung der hochschulinternen, hochschulpolitischen, sozialen und kulturellen Belange der Studenten, | |||
* Semestereröffnungsfeier | * Semestereröffnungsfeier | ||
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; 2. Mitwirkung an Evaluations- und Bewertungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 und 3, | |||
; 3. Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Selbsthilfe der Studenten, | |||
* Verhandlung (mit Vertragsabschluss) zum Semesterticket | * Verhandlung (mit Vertragsabschluss) zum Semesterticket | ||
* Vermittlung zur Hilfe für StudentInnen in finanziellen Notlagen | * Vermittlung zur Hilfe für StudentInnen in finanziellen Notlagen | ||
; 4. Unterstützung der Studenten im Studium, | |||
* Hochschul ABC | * Hochschul ABC | ||
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* ... | * ... | ||
; 5. Förderung des Studentensports unbeschadet der Zuständigkeit der Hochschule, | |||
* Unterstützung bei Erbauung eines Volleyballplatzes | * Unterstützung bei Erbauung eines Volleyballplatzes | ||
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; 6. Pflege der regionalen, überregionalen und internationalen Studentenbeziehungen und die Förderung der studentischen Mobilität, | |||
* Aufbau und geringfügige Beteiligung am Treffen der StuRä Dresdens (durch die [[Konferenz Sächsischer Studierendenschaften]]) | * Aufbau und geringfügige Beteiligung am Treffen der StuRä Dresdens (durch die [[Konferenz Sächsischer Studierendenschaften]]) | ||
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* Teilnahme Mitgliederversammlung des DAAD [http://www.daad.de/portrait/de/1.3.3.1.html] 09-06-23 | * Teilnahme Mitgliederversammlung des DAAD [http://www.daad.de/portrait/de/1.3.3.1.html] 09-06-23 | ||
; 7. Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studenten. | |||
* Bereitstellung von Wahlprüfsteinen für Landtags- und Bundestagswahlen (durch die [[Konferenz Sächsischer Studierendenschaften]]) | * Bereitstellung von Wahlprüfsteinen für Landtags- und Bundestagswahlen (durch die [[Konferenz Sächsischer Studierendenschaften]]) |
Version vom 10. Mai 2010, 03:27 Uhr
Die Studentinnen und Studentenschaft hat mindestens die gesetzlichen Aufgaben. Diese müssen durch den StuRa, als dessen Organ, erfüllt werden. Das heißt die Aufgaben werden durch den StuRa unterstützt, optimiert, präsentiert und ausgewertet. Er sorgt dafür das sie erfüllt werden.
Daher soll der StuRa die im Jahr 2009 durchgeführten Tätigkeiten den jeweiligen Aufgabenbereichen zuordnen:
- § 24 SächsHSG
- (3) Die Aufgaben der Studentenschaft sind die
- 1. Wahrnehmung der hochschulinternen, hochschulpolitischen, sozialen und kulturellen Belange der Studenten,
- 2. Mitwirkung an Evaluations- und Bewertungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 und 3,
- 3. Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Selbsthilfe der Studenten,
- 4. Unterstützung der Studenten im Studium,
- 5. Förderung des Studentensports unbeschadet der Zuständigkeit der Hochschule
- 6. Pflege der regionalen, überregionalen und internationalen Studentenbeziehungen und die Förderung der studentischen Mobilität,
- 7. Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studenten.
- Begründung zum SächsHSG
- Zu § 24 Zu Absatz 3 Satz 2
- Nummer 1 umfasst die auch die Wahrnehmung der Interessen der studentischen Hilfskräfte, soweit diese von der Personalvertretung nicht wahrgenommen werden.
- Zu § 24 Zu Absatz 3 Satz 5
- Die Studentenschaft kann in ihrem Wirkungskreis auch auf die Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau sowie auf die Förderung des ökologischen Verantwortungsbewusstsein hinwirken.
Projekt-Aufgaben Zuweisung
Folgend werden die Aufgaben mit den durch den StuRa durchgeführten Projekten aufgefüllt:
- 1. Wahrnehmung der hochschulinternen, hochschulpolitischen, sozialen und kulturellen Belange der Studenten,
- Semestereröffnungsfeier
- Betreuung des Beachvolleyballplatzes
- Beratungen in sozialen Belangen
- ...
- 2. Mitwirkung an Evaluations- und Bewertungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 und 3,
- 3. Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Selbsthilfe der Studenten,
- Verhandlung (mit Vertragsabschluss) zum Semesterticket
- Vermittlung zur Hilfe für StudentInnen in finanziellen Notlagen
- 4. Unterstützung der Studenten im Studium,
- Hochschul ABC
- Einführungsveranstaltung
- WLAN Einrichtung
- Beratung zum Formblatt 5 (Zwischenergebnis des Studiums) des BAföG, damit die StudentInnen weiterhin gefördert werden.
- ...
- 5. Förderung des Studentensports unbeschadet der Zuständigkeit der Hochschule,
- Unterstützung bei Erbauung eines Volleyballplatzes
- ...
- 6. Pflege der regionalen, überregionalen und internationalen Studentenbeziehungen und die Förderung der studentischen Mobilität,
- Aufbau und geringfügige Beteiligung am Treffen der StuRä Dresdens (durch die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften)
- regelmäßige Teilnahme am LSR der KSS
- Teilnahme Mitgliederversammlung der fzs [1] 09-02-27 - 03-01
- Teilnahme Mitgliederversammlung des ABS 09-02-26
- Teilnahme Mitgliederversammlung des DAAD [2] 09-06-23
- 7. Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studenten.
- Bereitstellung von Wahlprüfsteinen für Landtags- und Bundestagswahlen (durch die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften)
Zuweisung Aufgaben zu Referaten und Bereichen
1. Wahrnehmung der hochschulinternen,
hochschulpolitischen,
sozialen
und kulturellen Belange der Studenten,
2. Mitwirkung an Evaluations- und Bewertungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 und 3,
3. Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Selbsthilfe der Studenten,
4. Unterstützung der Studenten im Studium,
5. Förderung des Studentensports unbeschadet der Zuständigkeit der Hochschule
6. Pflege der regionalen, überregionalen
und internationalen Studentenbeziehungen
und die Förderung der studentischen Mobilität,
7. Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studenten.
weiteres
§ 25
§ 26
§ 27
§ 28
§ 29