Überweisung: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Zeichnungen von Überweisungen]] ist das [http://de.wikipedia.org/wiki/Unterschrift Unterschreiben] von [http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberweisungstr%C3%A4ger Überweisungsträgern] für das [[Konto | Konto des StuRa]].
[[Zeichnungen von Überweisungen]] ist das [http://de.wikipedia.org/wiki/Unterschrift Unterschreiben] von [http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberweisungstr%C3%A4ger Überweisungsträgern] für das [[Konto | Konto des StuRa]].


Diese bedürfen der [http://de.wikipedia.org/wiki/Unterschrift Unterschrift] von mindestens einer bei der [[Konto#Bank | Bank]] dafür [[#Berechtigung | berechtigten Person]]. Gemäß [[Finanzordnung#§_30_Zeichnungsberechtigung für die Konten | § 30 der FO]] müssen jedoch sogar zwei dafür [[#Berechtigung | berechtigten Personen]] die [http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberweisungstr%C3%A4ger Überweisung] [http://de.wikipedia.org/wiki/Unterschrift zeichnen].
Diese bedürfen der [http://de.wikipedia.org/wiki/Unterschrift Unterschrift] von mindestens einer bei der [[Konto#Bank | Bank]] dafür [[#Berechtigung | berechtigten Person]]. Gemäß [[Finanzordnung#§_30_Zeichnungsberechtigung für die Konten | § 30 der FO]] müssen jedoch sogar zwei dafür [[#Berechtigung | berechtigten Personen]] die [http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberweisungstr%C3%A4ger Überweisung] [http://de.wikipedia.org/wiki/Unterschrift zeichnen]. So ist eine Kontrolle des [[#A-Zeichnung | A-Zeichnung]] durch die [[#B-Zeichnung | B-Zeichnung]] gegeben. Sie schützt gegen Missbrauch und Flüchtigkeitsfehler.


== Berechtigung ==
== Berechtigung ==
=== A-Zeichnung ===
<!-- Ist die [[Referatsleitung Finanzen]] (üblicher Weise oder per [[FO]]?)-->
=== B-Zeichnung ===
Mindestens eine Person muss vom StuRa zur ergänzenden Zeichnungsberechtigung [[Wahlen | gewählt]] werden.


[[Kategorie:Finanzen]]
[[Kategorie:Finanzen]]

Version vom 5. Mai 2010, 15:56 Uhr

Zeichnungen von Überweisungen ist das Unterschreiben von Überweisungsträgern für das Konto des StuRa.

Diese bedürfen der Unterschrift von mindestens einer bei der Bank dafür berechtigten Person. Gemäß § 30 der FO müssen jedoch sogar zwei dafür berechtigten Personen die Überweisung zeichnen. So ist eine Kontrolle des A-Zeichnung durch die B-Zeichnung gegeben. Sie schützt gegen Missbrauch und Flüchtigkeitsfehler.

Berechtigung

A-Zeichnung

B-Zeichnung

Mindestens eine Person muss vom StuRa zur ergänzenden Zeichnungsberechtigung gewählt werden.