Überweisung: Unterschied zwischen den Versionen

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== Berechtigung ==
== Berechtigung ==


=== A-Zeichnung ===
=== A-Zeichnungsberechtigung ===
<!-- Ist die [[Referatsleitung Finanzen]] (üblicher Weise oder per [[FO]]?)-->
<!-- Ist die [[Referatsleitung Finanzen]] (üblicher Weise oder per [[FO]]?)-->


=== B-Zeichnung ===
=== B-Zeichnungsberechtigung ===
Mindestens eine Person muss vom StuRa zur ergänzenden Zeichnungsberechtigung [[Wahlen | gewählt]] werden.
Mindestens eine Person muss vom StuRa zur ergänzenden Zeichnungsberechtigung [[Wahlen | gewählt]] werden.


[[Kategorie:Finanzen]]
[[Kategorie:Finanzen]]

Version vom 8. November 2012, 16:15 Uhr

Zeichnungen von Überweisungen ist das Unterschreiben von Überweisungsträgern für das Konto des StuRa.

Diese bedürfen der Unterschrift von mindestens einer bei der Bank dafür berechtigten Person. Gemäß § 30 der FO müssen jedoch sogar zwei dafür berechtigten Personen die Überweisung zeichnen. So ist eine Kontrolle des A-Zeichnung durch die B-Zeichnung gegeben. Sie schützt gegen Missbrauch und Flüchtigkeitsfehler.

Berechtigung

A-Zeichnungsberechtigung

B-Zeichnungsberechtigung

Mindestens eine Person muss vom StuRa zur ergänzenden Zeichnungsberechtigung gewählt werden.