StuRa:Rektoratskommission Lehre und Studium: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 14. Mai 2010, 22:49 Uhr

Entstehung

Diese Rektoratskommission ist die Nachfolge der gleichnamigen Senatskommission. Die Senatskommission wurde durch die Konstituierung des ersten Senates nach dem neuen Hochschulgesetz ab 2009 gemäß § 114 Absatz 11 Satz 1 SächsHSG aufgelöst. Dem Wunsch der studentischen Vertretung diese wieder als Senatskommission erneut einzusetzen wurde nicht gefolgt. Zur Begründung hieß es

  1. Abschließend entscheidet nun das Rektorat, durch Genehmigung gemäß § 13 Absatz 4 Satz 3 SächsHSG, und nicht der Senat, der höchstens noch eine Stellungnahme gemäß § 13 Absatz 4 Satz 2 abgeben soll.
  2. Das soll der neue, im ersten Quartal 2010 soll dieser ins Amt kommen, Prorektor Lehre und Studium entscheiden, wie "seine" Kommission aufgebaut sein soll und wo diese zugeordnet ist.

Die studentische Vertretung im Senat kritisierte diese Zuordnung und drängt seither auf die erneute Zuordnung der Kommission als Senatskommission Lehre und Studium. Gründe hierfür sind:

  1. Sicherstellung der Beteiligung der Mitgliedergruppe der Studentinnen- und Studenten,
  2. keine willkürliches Einsetzen von Mitglieder durch das Rektorat, insbesondere möglicher Studentinnen und Studenten und
  3. Rückkopplung des Wirkens der Kommission an das mit allen Mitgliedergruppen besetzte Hochschulorgan Senat, die beim Rektorat leider nicht zu erwarten ist.

Abschaffung

In dem Gespräch 10-02-10 äußerte der neu gewählte Rektor Herr Professor Roland Stenzel, dass er der Forderung der studentischen Vertretung im Senat folgen möchte und nach der Wahl von Herrn Professor Horst Beidatsch zum neuen Prorektor Lehre und Studium diese Kommission wieder zu einer Senatskommission umwandeln möchte. Die Kommission soll dann nicht nur den Senat, sondern auch den Prorektor Lehre und Studium und das Rektorat beraten.