Härtefallordnung/Begründung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 17. Mai 2010, 22:43 Uhr
Ausführungen und Erläuterungen zur Härtefallordnung
§ 1 Zuständigkeit
Das Semesterticket macht einen Grossteil des Semesterbeitrags aus. Durch eine Änderung dieses Anteils kann bereits eine starke Entlastung bewirkt werden. Der Beitrag für die Studentinnen- und Studentenschaft kann ebenfalls verändert werden, wenn auch mit weitaus geringerer Wirkung. Zur Entlastung könnte der StuRa ein (zinsloses) Darlehen genehmigen, dessen Rahmenbedingungen noch festzulegen sind. Im äußersten Härtefall könnte der StuRa als Vertreter der Studierendenschaft solidarisch auch die Beiträge übernehmen um ein Studium zu ermöglichen.
§ 2 Aufgaben und Pflichten
- nicht zuletzt handelt es sich um sehr persönliche und sensible Daten, ergo Bereich_Datenschutz und SMI; darüber hinaus gibt es eine Verpflichtung für Mitglieder des Prüfungsausschuss, welche nich im öffentlichen Dienst angestellt sind
- Die Rechenschaft sollte schriftlich erfolgen. In kleineren Angelegenheiten kann sie auch mündlich erfolgen. Bewertungskriterien:
- fristgemäßes Einreichen des Antrages
- Vollständigkeit des Antrags
- Glaubwürdigkeit der Unterlagen
- Vertretbarkeit des Umstände und finanzielle Zumutbarkeit