Studiengangwechsel: Unterschied zwischen den Versionen
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Dieser bedarf der Zulassung im neuen Studiengang und setzt neben freier Studienplatzkapazität auch anrechenbare Studien- und Prüfungsleistungen voraus. | Dieser bedarf der Zulassung im neuen Studiengang und setzt neben freier Studienplatzkapazität auch anrechenbare Studien- und Prüfungsleistungen voraus. | ||
Version vom 19. Mai 2010, 23:09 Uhr
Ein Studiengangwechsel ist der Wechsel eines Studienfaches oder Abschlusses. Dieser bedarf der Zulassung im neuen Studiengang und setzt neben freier Studienplatzkapazität auch anrechenbare Studien- und Prüfungsleistungen voraus.
So geht ihr vor:
1. Zunächst solltet ihr euch fristgemäß für einen alternativen Studiengang, der euren Wünschen und Vorstellungen entspricht online unter [1] bewerben.
2. Habt ihr das geschafft, wird am Schluss neben den Bewerbungsunterlagen noch eine .pdf Datei erstellt, in der steht, dass ihr bei einem früheren Hochschulstudium u.a. noch folgende Unterlagen beifügen müsst:
- Exmatriklulationsbescheinigung(en), aller Hochschulen, an denen ihr in Deutschland eingeschrieben wart - Nachweise sämtlicher bisher erbrachter und vom Prüfungsamt der bisherigen Hochschulen bestätigten Studien-/ Prüfungsleistungen mit Angabe der Prüfungsversuche - Unbedenklichkeitsbescheinigung: Bescheinigung des Prüfungsamtes der bisherigen Hochschule, dass keine Modul- bzw. Fachprüfung endgültig nicht bestanden wurde und deshalb keine Bedenken gegen ein Weiterstudium an einer anderen Hochschule bestehen.
Noch ein paar Worte bezüglich der Exmatrikulationsbescheinigung(en):
Die Exma-Bescheinigung(en) bzw. der Antrag auf Exmatrikulation (bei einem Wechsel innerhalb der HTW Dresden) müssen erst spätestens bei ANNAHME (nicht Beginn) des Studienplatzes vorliegen. Das heißt ihr müsst bei Einreichung der Onlinebewerbung noch keine Exmatrikulationsbescheinigung(en) vorweisen können, es sei denn ihr habt diese ohnehin schon parat liegen.
An dieser Stelle sein nochmal auf die wichtigsten Punkte der Immatrikulationsordnung [2] der HTW Dresden verwiesen:
- §4, Abs. 2, Pkt. 5 - §6, Abs. 1, Pkt. 5 - §9
3. Wichtig ist vor allem, dass ihr sämtliche Fristen einhaltet.
4. Bei Unklarheiten findet ihr stets Antworten:
- bei der Studienberatung [3] - im Studentensekretariat [4] - vom Studentenrat [5]