Semesterbeitrag: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 31. Mai 2010, 20:47 Uhr
Allgemeines
Beim Semesterbeitrag handelt es sich um eine Abgabe, welche jedes Semester von den Studierenden zu leisten ist. Es handelt sich nicht um eine Gebühr, da die Leistung (Nutzung der Hochschuleinrichtungen und Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, Nutzung der Einrichtungen des Studentenwerkes, Nutzung des Semestertickets) unabhängig von ihrer Inanspruchnahme bereitgestellt wird.
Grundlage
Der Semesterbeitrag besteht aus mehreren Anteilen und wird aufgrund verschiedener Beitragsordnungen erhoben
Anteile
Beitrag für die Studentinnen- und Studentenschaft
Dieser Beitrag ergibt sich aus der eigenen Beitragsordnung.
Befreiung oder Rückerstattung des Anteils für die Studentinnen- und Studentenschaft
Auf diesen Anteil des Beitrages kann nach gegenwärtiger Beitragsordnung nicht verzichtet werden. Eine Änderung wäre durch eine Härtefallordnung möglich.
Beitrag für das Semesterticket
Dieser Beitrag ergibt sich aus der eigenen Beitragsordnung.
Befreiung oder Rückerstattung des Anteils für das Semestertickets
Ein Verzicht auf diesen Anteil ist auf Antrag gemäß Beitragsordnung möglich und vorgesehen.
Beitrag für das Studentenwerk
Dieser Beitrag ergibt sich aus der Beitragsordnung des Studentenwerkes Dresden.
Befreiung oder Rückerstattung des Anteils für das Studentenwerk
Eine Befreiung vom Anteil ist nicht möglich. Jedoch der Verzicht auf diesen Anteil in Form der Rückerstattung ist insbesondere gemäß § 4 Beitragsordnung des Studentenwerkes Dresden möglich.
Sonderreglung zur Befreiung oder Rückerstattung des Anteils für das Studentenwerk
Darüber hinaus besteht beim StuRa TU Dresden die Möglichkeit des Verzichts auf diesen Anteil. Grundlage hierfür ist eine Härtefallordnung. Eine derartige hat unserer StuRa nicht, aber könnte diese gleichermaßen oder ähnlich erstellen.
Beitragshistorie
Zeitraum | Semesterticket (VVO) | Semesterticket (SPNV) | Studentenwerksbeitrag | StuRa-Beitrag | Summe |
---|---|---|---|---|---|
ab WS 2010/11 | 105,60 € | 33,90 € | 60,50 € | 7,00 € | 207,00 € |
WS 2009/10 bis SS 2010 | 105,60 € | - | 60,50 € | 7,00 € | 173,10 € |
bis SS 2009 | 99,00 € | - | 58,10 € | 3,50 € | 160,60 € |
Verfahren
Einzug
Die Höhe, abhängig von den zu zahlenden Anteilen, des Beitrages wird von der Verwaltung HTW Dresden bei der Rückmeldung eingezogen.
Befreiung oder Rückerstattung
Der Verzicht auf die einzelnen Anteile ist abhängig vom von der Reglung der Ordnung auf deren Grundlage der jeweilige Anteil für