Wahlordnung HTW Dresden: Unterschied zwischen den Versionen

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Sie beinhaltet '''nicht''' die Verfahren zu unseren [[Wahlen zu den Organen der Studentinnen- und Studentenschaft]], da diese durch unsere eigene [[Wahlordnung | Wahlordnung der Studentinnen- und Studentenschaft]] uns selbst überlassen sind.
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== [[Wahlordnung HTW Dresden/Dokument | Dokument]] ==


== Zuständigkeit ==
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=== [[Senatskommission Grund- und Wahlordnung]] ===
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Diese [[Senatskommission]] erbringt die Arbeit zur Erarbeitung und Änderung der [[Wahlordnung HTW Dresden | Wahlordnung der HTW Dresden]].
Diese [[Senatskommission]] erbringt die Arbeit zur Erarbeitung und Änderung der [[Wahlordnung HTW Dresden | Wahlordnung der HTW Dresden]].
== siehe auch ==
* [[Wahlordnung HTW Dresden/Dokument | Dokument]]


== Verweise ==
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Version vom 7. Juni 2010, 13:21 Uhr

Die Wahlordnung der HTW Dresden regelt das Verfahren zu den Wahlen unserer Hochschule.

Sie beinhaltet nicht die Verfahren zu unseren Wahlen zu den Organen der Studentinnen- und Studentenschaft, da diese durch unsere eigene Wahlordnung der Studentinnen- und Studentenschaft uns selbst überlassen sind.

Dokument

Zuständigkeit

Die Wahlordnung der HTW Dresden beschließt und ändert der Senat.

Senatskommission Grund- und Wahlordnung

Diese Senatskommission erbringt die Arbeit zur Erarbeitung und Änderung der Wahlordnung der HTW Dresden.

siehe auch

Verweise