Wahlordnung HTW Dresden: Unterschied zwischen den Versionen

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Sie beinhaltet '''nicht''' die Verfahren zu unseren [[Wahlen zu den Organen der Studentinnen- und Studentenschaft]], da diese durch unsere eigene [[Wahlordnung | Wahlordnung der Studentinnen- und Studentenschaft]] uns selbst überlassen sind.
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== [[Wahlordnung HTW Dresden/Dokument | Dokument]] ==


== Zuständigkeit ==
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=== [[Senatskommission Grund- und Wahlordnung]] ===
=== [[Senatskommission Grund- und Wahlordnung]] ===
Diese [[Senatskommission]] erbringt die Arbeit zur Erarbeitung und Änderung der [[Wahlordnung HTW Dresden | Wahlordnung der HTW Dresden]].
Diese [[Senatskommission]] erbringt die Arbeit zur Erarbeitung und Änderung der [[Wahlordnung HTW Dresden | Wahlordnung der HTW Dresden]].
== siehe auch ==
* [[Wahlordnung HTW Dresden/Dokument | Dokument]]


== Verweise ==
== Verweise ==

Version vom 7. Juni 2010, 13:21 Uhr

Die Wahlordnung der HTW Dresden regelt das Verfahren zu den Wahlen unserer Hochschule.

Sie beinhaltet nicht die Verfahren zu unseren Wahlen zu den Organen der Studentinnen- und Studentenschaft, da diese durch unsere eigene Wahlordnung der Studentinnen- und Studentenschaft uns selbst überlassen sind.

Zuständigkeit

Die Wahlordnung der HTW Dresden beschließt und ändert der Senat.

Diese Senatskommission erbringt die Arbeit zur Erarbeitung und Änderung der Wahlordnung der HTW Dresden.

siehe auch

Verweise