StuRa Diskussion:Härtefallordnung/Dokument: Unterschied zwischen den Versionen

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K (Härtefallausschuss)
(Freiwilligkeit der Zahlung des Beitrages für die (Studentinnen- und) Studentenschaft)
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== Freiwilligkeit der Zahlung des Beitrages für die (Studentinnen- und) Studentenschaft ==
Zu [[Härtefallordnung/Dokument#§ 5 Antragsberechtigte | § 5 Antragsberechtigte]] III:
Dass eine Befreiung für den Anteil für das Semesterticket möglich ist, ist mir klar. Aber gilt das auch für den Anteil für die (Studentinnen- und) Studentenschaft? Ich glaube eher nicht. Die Freiwilligkeit sollte bitte in der [[BO]] geprüft werden.
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Version vom 23. Juni 2010, 01:49 Uhr

Erstellung

Denny Meirich gab den Hinweis, dass er sich daran erinnern zu können in alten Akten zur Beitragsordnung eine entsprechende Ergänzungsordnung gesehen zu haben.

Vielen Dank den Aktiven, die sich der Sache annehmen.

PaulRiegel 22:35, 1. Mär 2010 (CET)

Anteil des Beitrages für das Studentenwerk

Salve Aktive,

es sollte im Härtefall auch zu einer Befreiung oder Rückerstattung des Anteils des Beitrages für das Studentenwerk kommen. Dieses Verfahren gibt es, nach Aussage des mehrjährigen Geschäftsführer für Soziales des Stura TU Dresden, Armin Grundig, bei der Zusammenarbeit des StuRa TU Dresden und dem StuWe. Es ist nicht ob das Verfahren niedergeschrieben ist.

Es wäre wünschenswert in der Härtefallordnung der Studentinnen- und Studentenschaft dies mit niederzuschreiben. Dies bedarf jedoch einer Rücksprache und Verhandlung mit dem StuWe, da diese für die Erhebung dieses Anteils zuständig ist. Bei Unstimmigkeiten sollten die Mitglieder des Verwaltungsrates des Studentenwerkes Dresden angefragt werden und zur Klärung herangezogen werden. Armin Grundig steht beratend zur Verfügung.

Kollegiale

PaulRiegel 22:52, 1. Mär 2010 (CET)

Vorbemerkung

Salve,

brauch es derartiges, damit die Ordnung beispielsweise eingeordnet (als Ordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der HTW Dresden) werden kann?

Kollegiale

--PaulRiegel 02:31, 23. Jun 2010 (CEST)

Härtefallausschuss

Der Härtefallausschuss möge als Härtefallausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft bezeichnet werden. Oder ergibt sich das automatisch (Bezeichnung Härtefallausschuss in einer Ordnung der Studentinnen- und Studentenschaft)?

--PaulRiegel 02:33, 23. Jun 2010 (CEST)

Freiwilligkeit der Zahlung des Beitrages für die (Studentinnen- und) Studentenschaft

Zu § 5 Antragsberechtigte III:

Dass eine Befreiung für den Anteil für das Semesterticket möglich ist, ist mir klar. Aber gilt das auch für den Anteil für die (Studentinnen- und) Studentenschaft? Ich glaube eher nicht. Die Freiwilligkeit sollte bitte in der BO geprüft werden.

--PaulRiegel 02:49, 23. Jun 2010 (CEST)