StuRa:Wahlausschuss: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
K (Verweis für eigenen Artikel zur allgemeine Erklärung des Begriffes) |
C3PO (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 17: | Zeile 17: | ||
Demnach hat er mindestens die Aufgaben gemäß der [[Wahlordnung]] zu erfüllen. | Demnach hat er mindestens die Aufgaben gemäß der [[Wahlordnung]] zu erfüllen. | ||
Er besteht aus bis zu vier Mitgliedern und dem Wahlleiter | |||
== Links == | == Links == |
Version vom 2. Februar 2011, 01:14 Uhr
StuRa HTW Dresden:Begriffsklärung
Es gibt mehrere Wahlausschüsse an der Hochschule.
- Für die Wahlen der Organe der Hochschule gibt es den Wahlausschuss der Hochschule.
- Für die Wahlen der Organe der Studentinnen- und Studentenschaft gibt es "unseren" Wahlausschuss.
Dieser Artikel handelt vom Wahlausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft.
Wahlausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft
Der Wahlausschuss ist es das maßgebliche Organ für die studentischen Wahlen.
Demnach hat er mindestens die Aufgaben gemäß der Wahlordnung zu erfüllen. Er besteht aus bis zu vier Mitgliedern und dem Wahlleiter
Links
- podcast Wahlrecht (CRE128)