StuRa:Beitragsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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== Grundlage ==
== Grundlage ==
* [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6871313120014&jlink=p29 § 29] Absatz 1 Satz 7 [[Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen#§ 29 Finanzwesen der Studentenschaft | SächsHSG]]
* [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6871313120014&jlink=p29 § 29] Absatz 1 Satz 7 [[Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen#§ 29 Finanzwesen der Studentenschaft | SächsHSG]]
== Befassung ==
=== Beschlussfassung ===
[[StuRa]]
=== Genehmigung ===
[[Rektorat]]


== Versionen ==
== Versionen ==

Version vom 18. Juli 2010, 14:08 Uhr

Die Beitragsordnung (Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der HTW Dresden), kurz BO genannt, dient zur Erhebung von Beiträgen aus der Studentinnen- und Studentenschaft. Somit ist sie die finanzielle Grundlage für das Wirken der studentischen Selbstverwaltung.

Grundlage

Befassung

Beschlussfassung

StuRa

Genehmigung

Rektorat

Versionen

ältere Fassungen

Hinweis zu Änderungen

  • Bei Änderungen der BO sollte nicht die ganze BO neu beschlossen werden. Lediglich die gewünschten Änderung sind zu befassen. Dies hat eine Vielzahl von Vorteilen:
    • Der Aufwand für die Prüfung ist wesentlich geringer.
    • Bereits früher durch das Rektorat genehmigte Teile müssen nicht erneut geprüft werden. Etwa eine Nichterteilung der Genehmigung wegen Angabe von Mängel in der bisherigen Fassung ist so nicht möglich.
    • Es ist eine Nachvollziehbarkeit für die Anpassung der Ordnung gegeben.