StuRa:Beitragsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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== Grundlage ==
== Grundlage ==
* [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6871313120014&jlink=p29 § 29] Absatz 1 Satz 7 [[Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen#§ 29 Finanzwesen der Studentenschaft | SächsHSG]]
* [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6871313120014&jlink=p29 § 29] Absatz 1 Satz 7 [[Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen#§ 29 Finanzwesen der Studentenschaft | SächsHSG]]
== Befassung ==
=== Beschlussfassung ===
[[StuRa]]
=== Genehmigung ===
[[Rektorat]]


== Versionen ==
== Versionen ==

Version vom 18. Juli 2010, 14:08 Uhr

Die Beitragsordnung (Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der HTW Dresden), kurz BO genannt, dient zur Erhebung von Beiträgen aus der Studentinnen- und Studentenschaft. Somit ist sie die finanzielle Grundlage für das Wirken der studentischen Selbstverwaltung.

Grundlage

Befassung

Beschlussfassung

StuRa

Genehmigung

Rektorat

Versionen

aktuelle Arbeitsfassung

aktuell gültige Fassung vom 22. Juni 2010

ältere Fassungen

Hinweis zu Änderungen

  • Bei Änderungen der BO sollte nicht die ganze BO neu beschlossen werden. Lediglich die gewünschten Änderung sind zu befassen. Dies hat eine Vielzahl von Vorteilen:
    • Der Aufwand für die Prüfung ist wesentlich geringer.
    • Bereits früher durch das Rektorat genehmigte Teile müssen nicht erneut geprüft werden. Etwa eine Nichterteilung der Genehmigung wegen Angabe von Mängel in der bisherigen Fassung ist so nicht möglich.
    • Es ist eine Nachvollziehbarkeit für die Anpassung der Ordnung gegeben.