StuRa:Beitragsordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 3. September 2010, 13:48 Uhr
Die Beitragsordnung (Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der HTW Dresden), kurz BO genannt, dient zur Erhebung von Beiträgen aus der Studentinnen- und Studentenschaft. Somit ist sie die finanzielle Grundlage für das Wirken der studentischen Selbstverwaltung.
Grundlage
Befassung
Beschlussfassung
Genehmigung
Versionen
ältere Fassungen
Hinweis zu Änderungen
- Bei Änderungen der BO sollte nicht die ganze BO neu beschlossen werden. Lediglich die gewünschten Änderung sind in Form einer Änderungsordnung zu beschließen. Dies hat eine Vielzahl von Vorteilen:
- Der Aufwand für die Prüfung ist wesentlich geringer.
- Bereits früher durch das Rektorat genehmigte Teile müssen nicht erneut geprüft werden. Etwa eine Nichterteilung der Genehmigung wegen Angabe von Mängel in der bisherigen Fassung ist so nicht möglich.
- Es ist eine Nachvollziehbarkeit für die Anpassung der Ordnung gegeben.
- Nach Beschluss und Genehmigung einer Änderungsordnung sollten diese Änderungen in das Hauptdokument eingefügt werden und die vorgenommenen Änderung in den Fußnoten am Ende der Ordnung kenntlich gemacht werden.
- Beispiele:
- § 99 Abs. 5: NEU - wenn ein komplett neuer Absatz eingefügt wurde.
- § 101 geändert: "gut" durch "exzellent" ersetzt - wenn nur etwas geändert wurde