StuRa:Fachschaftsrat: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
(Übertrag zur Auflösung studentischen Vertretungen) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Fachschaftsräte sind die [[Organe]] der jeweiligen [[Fachschaften | Fachschaft]]. | Fachschaftsräte sind die [[Organe]] der jeweiligen [[Fachschaften | Fachschaft]]. Sie sind die [http://www.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/Organe_der_Studentinnen-_und_Studentenschaft#Fachschaftsebene sachsenweit mögliche Organe aller Studentinnen und Studenten einer Fachrichtung]. | ||
Da die übliche [[Fachschaften#Zugehörigkeit | Gliederung der Fachschaften]] nach [[Fakultäten]] gegeben ist, gibt es an unserer [[HTW Dresden]] acht [[Fachschaftsräte]]. | Da die übliche [[Fachschaften#Zugehörigkeit | Gliederung der Fachschaften]] nach [[Fakultäten]] gegeben ist, gibt es an unserer [[HTW Dresden]] acht [[Fachschaftsräte]]. |
Version vom 13. November 2010, 01:07 Uhr
Fachschaftsräte sind die Organe der jeweiligen Fachschaft. Sie sind die sachsenweit mögliche Organe aller Studentinnen und Studenten einer Fachrichtung.
Da die übliche Gliederung der Fachschaften nach Fakultäten gegeben ist, gibt es an unserer HTW Dresden acht Fachschaftsräte.
Zusammensetzung
Das Organ besteht aus gewählten und beratenden Mitgliedern, die üblicher Weise Studentinnen und Studenten sind.
Anzahl der Mitglieder
Die Anzahl der Mitglieder ergibt sich aus der Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft und der jeweiligen Ordnung der Fachschaft.