European Credit Transfer System: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(tabelle) |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
ECTS steht für European Credit Transfer and Accumulation System und bezeichnet das Leistungspunktesystem an Hochschulen. Es soll im Rahmen des Bologna-Prozesses Studienleistung vergleichbar machen. Arbeitsleistung wird in Credits (cr) bzw. Credit Points (CP) bewertet, welche mit dem erfolgreichen Absolvieren eines Moduls angerechnet werden. Die abschließende Note hat keinen Einfluss auf die vergebenen Credits und gibt nur die relative Leistung an. | ECTS steht für European Credit Transfer and Accumulation System und bezeichnet das Leistungspunktesystem an Hochschulen. Es soll im Rahmen des Bologna-Prozesses Studienleistung vergleichbar machen. Arbeitsleistung wird in Credits (cr) bzw. Credit Points (CP) bewertet, welche mit dem erfolgreichen Absolvieren eines Moduls angerechnet werden. Ein CP entspricht der Arbeitsleistung (workload) von 30 Stunden. Die abschließende Note hat keinen Einfluss auf die vergebenen Credits und gibt nur die relative Leistung an. | ||
{| | {| |
Version vom 1. November 2010, 15:24 Uhr
ECTS steht für European Credit Transfer and Accumulation System und bezeichnet das Leistungspunktesystem an Hochschulen. Es soll im Rahmen des Bologna-Prozesses Studienleistung vergleichbar machen. Arbeitsleistung wird in Credits (cr) bzw. Credit Points (CP) bewertet, welche mit dem erfolgreichen Absolvieren eines Moduls angerechnet werden. Ein CP entspricht der Arbeitsleistung (workload) von 30 Stunden. Die abschließende Note hat keinen Einfluss auf die vergebenen Credits und gibt nur die relative Leistung an.
Note | Bestanden (Teilnehmer in %) | Beschreibung |
---|---|---|
A | 10 | Die Benutzung von Wörtern wie „ausgezeichnet“ oder „gut“ wird nicht mehr empfohlen, weil sie für das prozent-basierte Bewertungssystem der ECTS-Skala nicht angebracht sind. |
B | 25 | |
C | 30 | |
D | 25 | |
E | 10 | |
FX | nicht bestanden | Es sind Verbesserungen erforderlich, bevor die Leistungen anerkannt werden können. |
F | nicht bestanden | Es sind erhebliche Verbesserungen erforderlich. |