Allgemeiner Studentinnen- und Studentenausschuss: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein so bezeichnetes [[Organ]] wird es bei unserer [[Studentinnen- und Studentenschaft]] wohl nicht geben, denn es wird üblicher Weise verwendet, wenn eine Trennung der [[Legislative]] und [[Exekutive]] gesetzlichen vorgeschrieben ist. Eine derartige Trennung ist durch das [[SächsHSG]] mit dem [[Selbstverwaltung#Räte-Prinzip | scheinbaren Räte-Prinzip der Selbstverwaltung]] unter der Bezeichnung [[Studentenrat]] nicht vorgesehen. | Ein so bezeichnetes [[Organ]] wird es bei unserer [[Studentinnen- und Studentenschaft]] wohl nicht geben, denn es wird üblicher Weise verwendet, wenn eine Trennung der [[Legislative]] und [[Exekutive]] gesetzlichen vorgeschrieben ist. Eine derartige Trennung ist durch das [[SächsHSG]] mit dem [[Selbstverwaltung#Räte-Prinzip | scheinbaren Räte-Prinzip der Selbstverwaltung]] unter der Bezeichnung [[Studentenrat]] nicht vorgesehen. |
Version vom 7. November 2010, 03:57 Uhr
Ein Allgemeiner Studentinnen- und Studentenausschuss, häufiger Allgemeiner Studierendenausschuss oder kurz AStA, ist das exekutive Organ einer Studentinnen- und Studentenschaft. Üblicher Weise wird er vom StuPa gewählt.
Ein so bezeichnetes Organ wird es bei unserer Studentinnen- und Studentenschaft wohl nicht geben, denn es wird üblicher Weise verwendet, wenn eine Trennung der Legislative und Exekutive gesetzlichen vorgeschrieben ist. Eine derartige Trennung ist durch das SächsHSG mit dem scheinbaren Räte-Prinzip der Selbstverwaltung unter der Bezeichnung Studentenrat nicht vorgesehen.
Jedoch eine organisatorische Trennung der Exekutive ist auch beim StuRa möglich. Beispielsweise hat der StuRa Uni Leipzig einen sogenannten Arbeitsausschuss, der bis auf Ausnahmen, nur aus der Exekutive des StuRa Uni Leipzig bestehen.