Senat: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 29. März 2011, 01:53 Uhr
Der Senat ist eines der zentralen Organe unserer HTW Dresden. Es ist das sachsenweit vorgeschriebene Kollegialorgan auf zentraler Ebene.
Grundlage
studentische Vertretung
Aufgaben
Die Aufgaben des Senates ergeben sich aus § 81 SächsHSG und der Grundordnung der Hochschule.
interne Aufgaben
- Bereitstellung der Einladung zur Sitzung, dass diese als durch den Bereich Administration Website online bekannt gegeben werden:
- Termine
- vorläufige Tagesordnung gemäß der jeweiligen Einladung
aktuelle Mitglieder
aktuelle Studentinnen und Studenten im Senat
Studentinnen und Studenten im Senat ab 2015
gemäß der Wahl vom 18. und 19.05.2015.
Name | stimmberechtigt (seit, falls nicht seit unmittelbar nach der Wahl) | Vertretung für | Kontakt |
---|---|---|---|
Matthias Gottlebe | ja | Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten | |
Michael Danzig | ja | Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten | |
Melissa Prünte | ja | Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten | |
André Günther | ja | Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten |
Vorsitz
Gemäß § 81 Absatz 3 Satz 1 führt die Rektorin oder der Rektor den Vorsitz im Senat.
Kommissionen
Senatskommissionen sind vom Senat eingesetzte Kommissionen.
ständige Kommissionen gemäß der Grundordnung der HTW Dresden
- Senatskommission Bibliothek
- Senatskommission Forschung und Entwicklung
- Senatskommission Lehre und Studium
vom Senat eingesetzte Kommissionen
- Senatskommission Grund- und Wahlordnung
- Senatskommission Hochschulmarketing
- Senatskommission Rahmenfakultätsordnung
Geschäftsordnung des Senates
Rechte
Auskunftserteilung
Das Rektorat und der Hochschulrat haben (gemäß § 81 Absatz 5 SächsHSG) dem Senat auf Anforderung, mutmaßlich auch auf Wunsch eines einzelnen Mitgliedes, über alle Angelegenheiten der Hochschule (in schriftlicher Form) zu berichten.
Umsetzung an der Hochschule
Der Rektor vollzieht die Beschlüsse (gemäß § 82 Absatz 1 Satz 3 SächsHSG). Mit anderen Worten: Was der Senat, in seinem Zuständigkeitsbereich, entscheidet, hat der Rektor umzusetzen.