StuRa:Fachschaftsrat: Unterschied zwischen den Versionen
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Da die übliche [[Fachschaften#Zugehörigkeit | Gliederung der Fachschaften]] nach [[Fakultäten]] gegeben ist, gibt es an unserer [[HTW Dresden]] acht [[Fachschaftsräte]]. | Da die übliche [[Fachschaften#Zugehörigkeit | Gliederung der Fachschaften]] nach [[Fakultäten]] gegeben ist, gibt es an unserer [[HTW Dresden]] acht [[Fachschaftsräte]]. | ||
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[[Fachschaftsräte]] sind demnach vom StuRa, als zentrales [[Organ der Studentinnen- und Studentenschaft]], geschaffene [[Ausschüsse]], die eigene [[Organe]] für einen Teil der [[Studentinnen- und Studentenschaft]], die [[Fachschaft]] sind. | |||
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Als eigenständige [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft]] sollen sie dann auch alle [[Aufgaben der Studentinnen- und Studentenschaft]] eigenständig bewältigen. Das gilt für alle Belange, also auch über die eigene [[Fachschaft]] hinaus. Nicht nur einen [[Fachschaftsräte | Fachschaftsrat]] betreffende Belange werden gemeinsam mit den anderen [[#Vertretung im StuRa | Vertretungen im StuRa]] diskutiert und beschlossen. | |||
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Das Organ besteht aus gewählten und beratenden Mitgliedern, die üblicher Weise Studentinnen und Studenten sind. | |||
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Version vom 18. Dezember 2010, 23:51 Uhr
Fachschaftsräte, kurz FSR oder FSRs, sind Organe einer abgrenzbaren Fachschaft. Sie sind die sachsenweit mögliche Organe aller Studentinnen und Studenten einer Fachrichtung.
Da die übliche Gliederung der Fachschaften nach Fakultäten gegeben ist, gibt es an unserer HTW Dresden acht Fachschaftsräte.
FSR der HTW Dresden
- FSR B/A (Bauingenieurswesen/Architektur)
- FSR ET (Elektrotechnik)
- FSR G (Gestaltung)
- FSR GI (Geoinformation)
- FSR I/M (Informatik/Mathematik)
- FSR L/L (Landbau/Landespflege)
- FSR M/V (Maschinenbau/Verfahrenstechnik)
- FSR WiWi (Wirtschaftswissenschaften)
Organ
Fachschaftsräte sind demnach vom StuRa, als zentrales Organ der Studentinnen- und Studentenschaft, geschaffene Ausschüsse, die eigene Organe für einen Teil der Studentinnen- und Studentenschaft, die Fachschaft sind.
Aufgaben
Als eigenständige Organe der Studentinnen- und Studentenschaft sollen sie dann auch alle Aufgaben der Studentinnen- und Studentenschaft eigenständig bewältigen. Das gilt für alle Belange, also auch über die eigene Fachschaft hinaus. Nicht nur einen Fachschaftsrat betreffende Belange werden gemeinsam mit den anderen Vertretungen im StuRa diskutiert und beschlossen.
Zusammensetzung
Das Organ besteht aus gewählten und beratenden Mitgliedern, die üblicher Weise Studentinnen und Studenten sind.
Anzahl der Mitglieder
Die Anzahl der Mitglieder ergibt sich aus der Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft und der jeweiligen Ordnung der Fachschaft.