Beitragsordnung/Änderungsordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden in der Fassung vom 30. Juni 2010 wird wie folgt geändert: | Die Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden in der Fassung vom 30. Juni 2010 wird wie folgt geändert: | ||
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a) In Absatz 1 wird die Zahl "207,00" durch die Zahl "216,00" und die Zahl "207,90" durch die Zahl "216,90" ersetzt. | |||
b) In Absatz 2 Nummer 4 wird die Zahl "60,50" durch die Zahl "69,50" ersetzt. | |||
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Die Bezeichnung des Paragraphen wird wie folgt gefasst:<br> | a) Die Bezeichnung des Paragraphen wird wie folgt gefasst: <br> | ||
"§ 8 Befreiung" | "§ 8 Befreiung" | ||
Es wird unter Absatz 2 folgende neue Nummer 1 eingefügt:<br> | b) Es wird unter Absatz 2 folgende neue Nummer 1 eingefügt:<br> | ||
"1. Studenten, die vom Studium beurlaubt sind, sofern sie den Antrag auf Beurlaubung vor dem Ablauf des Rückmeldezeitraums vom Studentensekretariat genehmigt wurde und"<br> | "1. Studenten, die vom Studium beurlaubt sind, sofern sie den Antrag auf Beurlaubung vor dem Ablauf des Rückmeldezeitraums vom Studentensekretariat genehmigt wurde und"<br> | ||
Die bisherige Nummer 1 wird zu Nummer 2.<br> | c) Die bisherige Nummer 1 wird zu Nummer 2.<br> | ||
d) Die bisherige Nummer 2 wird zu Nummer 3.<br> | |||
" | e) In Absatz 2 Nummer 1 wird "für den gesamten Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)" gestrichen.<br> | ||
=== zu § 11 === | === zu § 11 === | ||
Der Absatz 4 | Der Absatz 4 Satz 2 wird das Wort "erledigen" durch das Wort "eintragen" ersetzt.<br> | ||
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== Artikel 2 == | == Artikel 2 == |
Version vom 16. November 2010, 14:04 Uhr
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
Dritte Änderungsordnung zur Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft
Vom ...... 2010
Artikel 1
Die Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden in der Fassung vom 30. Juni 2010 wird wie folgt geändert:
zu § 4
a) In Absatz 1 wird die Zahl "207,00" durch die Zahl "216,00" und die Zahl "207,90" durch die Zahl "216,90" ersetzt.
b) In Absatz 2 Nummer 4 wird die Zahl "60,50" durch die Zahl "69,50" ersetzt.
zu § 6
Die Bezeichnung des Paragraphen wird wie folgt gefasst:
"§ 6 Geltungsbereiche"
zu § 7
Die Bezeichnung des Paragraphen wird wie folgt gefasst:
"§ 7 Ausschluss"
zu § 8
a) Die Bezeichnung des Paragraphen wird wie folgt gefasst:
"§ 8 Befreiung"
b) Es wird unter Absatz 2 folgende neue Nummer 1 eingefügt:
"1. Studenten, die vom Studium beurlaubt sind, sofern sie den Antrag auf Beurlaubung vor dem Ablauf des Rückmeldezeitraums vom Studentensekretariat genehmigt wurde und"
c) Die bisherige Nummer 1 wird zu Nummer 2.
d) Die bisherige Nummer 2 wird zu Nummer 3.
e) In Absatz 2 Nummer 1 wird "für den gesamten Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)" gestrichen.
zu § 11
Der Absatz 4 Satz 2 wird das Wort "erledigen" durch das Wort "eintragen" ersetzt.
Artikel 2
Diese Änderungssatzung wurde auf der Sitzung des StuRa vom ...... 2010 beschlossen.
Sie tritt am Tage nach ihrem Beschluss in Kraft.
Dresden, den .......
…………………………………………………… | …………………………………………………… | |
Johannes Schneemann | Paul Riegel | |
Sprecher | Sprecher |
Die Änderungssatzung wurde vom Rektorat am ……………………………… genehmigt.
Dresden, den ………………………………
…………………………………………………… | |
Prof. Dr.-Ing. habil. Roland Stenzel | |
Rektor |