Vereinbarung StuRa und HTW Dresden/Dokument: Unterschied zwischen den Versionen

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#* Alternativ kann auch ein Verteiler, zur Erreichbarkeit '''aller''' Studierenden, zur Verfügung gestellt werden. Der StuRa entscheidet allein über die Versendung.
#* Alternativ kann auch ein Verteiler, zur Erreichbarkeit '''aller''' Studierenden, zur Verfügung gestellt werden. Der StuRa entscheidet allein über die Versendung.
# Für E-Mails, die einer individuellen Zustellung bedürfen, beispielsweise Umfragen oder Wahlbenachrichtigungen, stellt die HTW Dresden den eine Liste der einzelnen E-Mail-Adressen aller Studierenden zur Verfügung.
# Für E-Mails, die einer individuellen Zustellung bedürfen, beispielsweise Umfragen oder Wahlbenachrichtigungen, stellt die HTW Dresden den eine Liste der einzelnen E-Mail-Adressen aller Studierenden zur Verfügung.
# Für besondere Mails werden durch die Hochschule Listen zur Gruppierung von Studentinnen und Studenten nach gewissen Kriterien, beispielsweise nach Geschlecht, Alter oder Wohnort, zur Erstellung von einzelnen Verteilern bereitgestellt.
# Für besondere E-Mails werden durch die Hochschule Listen zur Gruppierung von Studentinnen und Studenten nach gewissen Kriterien, beispielsweise nach Geschlecht, Alter oder Wohnort, zur Erstellung von einzelnen Verteilern bereitgestellt.


=== Materialbeschaffung ===
=== Materialbeschaffung ===

Version vom 23. November 2010, 00:36 Uhr

Dokumententwurf StuRa

Kooperationsvereinbarung

zwischen dem

Rektorat der
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
- vertreten durch den Rektor -
Friedrich-List-Platz 1
01069 Dresden

(nachfolgend Rektorat genannt)

und dem

Studentinnen- und Studentenrat der
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
- vertreten durch die Sprecherinnen und Sprecher -
Friedrich-List-Platz 1
01069 Dresden

(nachfolgend StuRa genannt)

Präambel

Im Mittelpunkt des Wirkens aller Mitglieder und Angehörigen der HTW Dresden steht die ständige und umfassende Sicherung der Bedingungen unseres Hochschullebens. Ferner wird die Verbesserung für alle Beteiligten im Einzelnen, wie im Gesamten angestrebt. Mit der vorliegenden Vereinbarung soll diesem gemeinsamen Bestreben, unberührt von Gesetzen und Ordnungen, ein weiterer Rahmen gegeben und mit Inhalten gefüllt werden.

Da in der gemeinsamen Auseinandersetzung die auftretenden Unterschiede zu bestimmten Sachfragen gelegentlich hervortreten, legt diese Vereinbarung die Gemeinsamkeiten und getroffenen Übereinstimmungen dauerhaft fest und stellt die Zusammenarbeit sowie gegenseitige Unterstützung in den Vordergrund, um eben diese zu verbessern.

Diese Vereinbarung legt die Gemeinsamkeiten und getroffenen Übereinstimmungen dauerhaft fest und stellt die Zusammenarbeit sowie gegenseitige Unterstützung in den Vordergrund, um eben diese zu verbessern. Auseinandersetzungen durch mangelnde Klarstellung der Positionen soll hiermit verhindert werde.

Nicht allein unsere Hochschule ist, durch die relativ schnell wechselnden Studierenden, ständigen Änderungen unterworfen, daher soll diese Vereinbarung die getroffenen Absprachen, zwischen dem Rektorat und der Gesamtheit der studentischen Selbstverwaltung, festhalten und somit auch eine Grundlage für die Nachvollziehbarkeit schaffen.

Allgemeine Grundsätze

Leitlinien der Vereinbarung

  1. Das Rektorat ist sich entsprechend der Präambel bewusst, dass die studentische Selbstverwaltung nicht über eine vergleichbare Leistungsfähigkeit zur Aufgabenbewältigung wie die Verwaltung der HTW Dresden verfügt. Daher hat das Rektorat Verständnis für eine von der Verwaltung der HTW Dresden abweichende Aufgabenbewältigung und Arbeitsorganisation.
  2. Bei auftretenden Problemen zwischen den Partnern bemühen sich alle Beteiligten um unverzügliche Lösung des Sachverhaltes.
  3. Gegenstände zu denen keine Übereinstimmung erreicht wird, werden in einem gegenseitigen Forderungskatalog dargestellt. An der Prüfung zur Umsetzung der Forderungen bemühen sich alle Beteiligten. Bei erzielter Einigung wird diese in dieser Vereinbarung aufgenommen.

Koordination und Abstimmung

  1. Es sollten regelmäßig je Semester mindestens zwei Gespräche zwischen der Hochschulleitung und dem StuRa stattfinden.
  2. Bei Veranstaltungen, insbesondere Tag der offenen Tür und Erstsemestereinführung, sowie Publikationen, beispielsweise die Broschüre Studieninformationen oder gemeinsamen Pressemitteilungen, beziehen sich die Partner gegenseitig in die Planung ein.

Informationsaustausch

Die Kooperationspartner kommen überein, sich unverzüglich über folgende Informationen auszutauschen:

  • die die Belange der Studierenden betreffen
  • das und welche neuen Informationen veröffentlicht werden
  1. Form des Informationsaustausches:
  • Hohlschuld bei öffentliche zugänglichen Infos und Dokumenten
  • Bringschuld bei nichtöffentlichen Infos und Dokumenten

Kooperation

Das Rektorat und der StuRa unterstützen sich bestmöglich bei Veranstaltungen, Anliegen und ähnlichen. Dies gilt nicht für den Fall, dass dadurch die Interessen eines Partners verletzt werden.

Allgemeine Hochschulverwaltung

Bereitstellung von Räumen

  1. Die HTW Dresden stellt der Studierendenschaft folgende Verwaltungsräume entsprechend § 29 Abs. 2 Satz 1 und 2 unentgeltlich zur Verfügung: Z123; Z124; Z521; S516/517; S533 sowie S522.
  2. Der StuRa verteilt die Räume entsprechend den Bedürfnissen der Studierendenschaft an die FSR und sich selbst und gibt die Aufteilung der HTW Dresden bekannt.
  3. Die FSR verwalten ihre Räume eigenverantwortlich.
  4. Der zentral verwaltete Beratungsraum S523 wird auf Grundlage von Raumanträgen vorrangig den studentischen Vertretungen sowie durch diese unterstützte studentische Vereine und Initiativen zur Verfügung gestellt. Welche studentischen Vereine und Initiativen unterstützt werden, teilen die studentischen Organe der Hochschulverwaltung mit.
  5. RLBau und Anfrage bei Ministerium bezüglich der Raumbereitstellung läuft. Anzahl von Räumen (FSRs + StuRa >= 9).
  • Fläche der gesamten Räume in m² angeben (um den Bestand zu sichern)

Schlüsselnutzung

  1. Die studentischen Vertretungen (StuRa, FSR) legen eigenverantwortlich fest, welche Mitglieder einen personengebundenen Schlüssel zu deren Räumen erhalten. Der StuRa erhält dazu bis zu 23 Schlüssel von der Hausverwaltung.
  2. Für die Räume der Fachschaften können je bis zu zwei verantwortliche FSR-Mitglieder befristet Schlüssel durch die Hausverwaltung erhalten. Gegenüber der Hausverwaltung ist der unterzeichnende Empfänger verantwortlich für die ausgegebenen Schlüssel.
  3. Jeweils ein Schlüssel für die Räume der studentischen Vertretungen gemäß Absatz Bereitstellung von Räumen befindet sich beim Wachschutz und kann auf Basis einer bestätigten Namensliste gegen Unterschrift leihweise entgegen genommen werden.

Zugangsberechtigung

  1. Das Rektorat ermöglicht allen Mitgliedern und Mitwirkenden der studentischen Selbstverwaltung, des StuRa bzw. den FSRs, jederzeit und uneingeschränkt Zugang zu deren Räumen in der HTW Dresden.
  2. Die Zugangsberechtigungen zu den Räumen, auch während der Schließzeiten der HTW Dresden, wird beim Wachdienst durch eine entsprechende Schlüsselliste nachgewiesen. Diese Schlüsselliste wird vom jeweiligen Organ in eigener Verantwortung erstellt und dem Wachdienst sowie der Verwaltung der HTW Dresden zur Kenntnis gegeben. Beim Zugang während der Schließzeiten ist der Studentenausweis, notfalls der Personalausweis, vorzuzeigen.

Nutzung von Dienstfahrzeugen

Details zu klären

Fundsachen

  1. Der StuRa erklärt sich bereit die Sammlung und Verwaltung aller anfallenden Fundsachen innerhalb der HTW Dresden zu übernehmen. Im Gegenzug erstattet die Verwaltung der HTW Dresden dem StuRa die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten, wie zum Beispiel Aufbewahrungsboxen.

Nutzung des Logos der HTW Dresden

Der StuRa darf das Logo der HTW Dresden in seinem eigenen Logo uneingeschränkt nutzen.

E-Mail-Adressen und Verteiler

  1. Das Rektorat sichert den Organen der studentischen Selbstverwaltung zu, dass diese mit alle Studierenden per E-Mail kommunizieren können.
  2. Sollten alle Studierenden mindestens einer Studiengruppe zugeordnet sein, stellte die HTW Dresden jedes Semester eine aktuelle Liste dieser Gruppen zur Verfügung. Damit erstellen sich die Organe entsprechende Verteiler zur Versendung vom E-Mails.
    • Alternativ kann auch ein Verteiler, zur Erreichbarkeit aller Studierenden, zur Verfügung gestellt werden. Der StuRa entscheidet allein über die Versendung.
  3. Für E-Mails, die einer individuellen Zustellung bedürfen, beispielsweise Umfragen oder Wahlbenachrichtigungen, stellt die HTW Dresden den eine Liste der einzelnen E-Mail-Adressen aller Studierenden zur Verfügung.
  4. Für besondere E-Mails werden durch die Hochschule Listen zur Gruppierung von Studentinnen und Studenten nach gewissen Kriterien, beispielsweise nach Geschlecht, Alter oder Wohnort, zur Erstellung von einzelnen Verteilern bereitgestellt.

Materialbeschaffung

  1. Die Verwaltung der HTW Dresden unterstützt den StuRa zur Bewältigung der Aufgaben aus der Gesamtheit der studentischen Selbstverwaltung durch Büromaterialien. Diese sind über die Stelle für den zentralen Einkauf der HTW Dresden zu beziehen.
  2. Die HTW Dresden übernimmt die anfallenden Telefonkosten des StuRa bis zu einer Höhe von 600,- Euro jährlich.
  • Entstehende Aufwendungen für den üblichen Verwaltungsbetrieb, Büromaterial, Telefon usw., werden zur Unterstützung des StuRa von der Verwaltung der HTW Dresden getragen.
  • Da die Organe der Studierendenschaft auch bei diversen Veranstaltungen und Vorgängen an der Hochschule unterstützend wirken, erhalten diese von der Hochschulverwaltung eine Budget(Anlage 5) zur Kompensation der dadurch entstandenen Aufwendungen.

Nutzung von Werbeflächen

  1. Der StuRa kann eigenständig zum Bewerben von Veranstaltungen die in Anlage 3 verwendeten Flächen benutzen. Dazu ist eine Anzeige an das Dezernat Technik per E-Mail mit Betreff, Zeitpunkt und Zeitdauer mindestens eine Woche vor der Aktivität ausreichend.
  2. Das Anbringen von Bannern bedarf der Genehmigung der Kanzlerin. In der Regel bringt das Dezernat Technik Banner an. In Fällen von Dringlichkeit kann der StuRa das Banner selbstständig anbringen.

Gemeinsame Kosten

  1. Die Finanzierung von gemeinsamen Bannern der Partner erfolgt zu gleichen Teilen durch die Öffentlichkeitsarbeit der HTW Dresden, das Dezernat Studienangelegenheiten und den StuRa.
  2. Die Druckkosten des Hochschul-ABC werden zu gleichen Teilen vom StuRa und dem Dezernat Studienangelegenheiten getragen. Das Hochschul-ABC wird durch die HTW Dresden allen neuen Studierenden mit den Immatrikulationsunterlagen zugesandt.

Vereinbarungen mit dem Dezernat Studienangelegenheiten

Studierendenzahlen und weitere Daten

  1. Der StuRa erhält zeitgleich mit der Übermittlung der statistischen Daten an das statistische Landesamt eine Kopie dieser Daten. Diese Daten dienen den Organen der Studentinnen- und Studentenschaft zur Unterstützung der Bewältigung Ihrer Aufgaben.
  2. Falls der StuRa weitere Daten benötigt, unterstützt das Dezernat Studienangelegenheiten entsprechend seinen Möglichkeiten nach Kräften.

Semesterbeitrag für die Studierendenschaft

  1. Die Überweisung und Abrechnung der durch das Dezernat Studienangelegenheiten vereinnahmten Beitragsanteile für die Studentinnen- und Studentenschaft erfolgt zu den in Anlage 4 aufgeführten Terminen.

Semesterticket

  1. Die Verwaltung der HTW Dresden unterstützt den StuRa bei der Einhaltung der sich aus den abgeschlossenen Verträgen zum Semesterticket ergebenden Verpflichtungen nach Kräften, z.B. werden die geforderten Muster der Semestertickets in ausreichendem Maße und rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Der StuRa achtet bei Abschluss der Verträge zum Semesterticket darauf, dass die sich daraus ergebenden Verpflichtungen von der Verwaltung der HTW Dresden eingehalten werden können und hält ggf. dazu mit dieser Rücksprache. Nach Abschluss eines neuen Vertrags zum Semesterticket stellt der StuRa der Verwaltung der HTW Dresden eine entsprechende Kopie des Vertrages zur Verfügung.

Befreiung, Rückerstattung und Nachkauf des Semestertickets

  1. Maßgebend für das Verfahren zur Befreiung, Rückerstattung und dem Nachkauf zum Semesterticket ist die Beitragsordnung der Studentinnen-- und Studentenschaft in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
  2. Aufgrund derzeitiger softwaretechnischer Gegebenheiten beim Studentensekretariat kann das Semesterticket auf den Studentenausweisen nur bis zum Beginn der Systemumstellung für den Rückmeldezeitraum vorgenommen werden. Daher ist eine Entwertung des Fahrausweises nur bis spätestens zum 15.01. bzw. 15.06. möglich.
  3. Beim Verfahren zur Bearbeitung von Anträgen zum Semesterticket vermeiden alle Beteiligten unnötige Bürokratie und bemühen sich um einen reibungslosen Ablauf.

Überweisung und Abrechnung

  1. Die Überweisung und Abrechnung der durch das Dezernat Studienangelegenheiten vereinnahmten Beitragsanteile zum Semesterticket erfolgt zu den in Anlage 4 aufgeführten Terminen.
  2. Diese Abrechnung enthält die Gesamtanzahl der an der HTW Dresden eingeschriebenen Studenten aufgeschlüsselt nach Anzahl der Studenten die den Beitrag für das Semesterticket eingezahlt haben und die Anzahl der nach § 8 der Beitragsordnung der Studierendenschaft befreiten Studenten.

Gremien

Gremienblockzeit

In den Zeiten,

  1. dienstags 1. Woche ab 18:30 Uhr und
  2. dienstags 2. Woche ab 15:00 Uhr

werden keine Veranstaltungen an der HTW Dresden geplant. Dadurch wird entsprechend § 53 Abs. 4 Satz 1 SächsHSG sichergestellt, dass Studierenden kein Konflikt zwischen dem Besuch von (Lehr-)Veranstaltungen an der HTW Dresden und dem Besuch von Sitzungen der Gremien entsteht. Darüber hinaus wird auch der Eigenschaft der Hochschul- beziehungsweise Fakultätsöffentlichkeit von Sitzungen eine Grundlage gegeben.

Wahlen der Studentinnen- und Studentenschaft

noch ausarbeiten

Zeugnis über geleistete Mitwirkung

Auf Wunsch von einzelnen Gremientätigen erstellt der StuRa im Zusammenwirken mit dem Rektorat Zeugnisse über die Mitwirkung, insbesondere die geleistete Arbeit, für die jeweilige Person. Das Rektorat fertigt diese Zeugnisse nach Zuarbeit des StuRa aus.

Gremiensemester

Verfahren (auch für beratende Mitglieder und Mitglieder der Kommissionen) für die Nichtanrechnung der Studienzeit

Coda

Laufzeit und Kündigung

  1. Diese Vereinbarung und ihre Ergänzungen, sofern nichts anderes bestimmt ist, sind auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Eine Kündigung dieser Vereinbarung oder Teilen davon bedürfen einer vorherigen Beratung der Kooperationspartner zu diesem Thema. Sollte nach erfolgter Beratung keine Einigkeit zur Aufhebung bestehen wird die Kündigung nach Ablauf von 2 Monaten zum Ende des Semesters wirksam.

Schlussbestimmungen

  1. Diese Vereinbarung tritt mit Ihrer Unterzeichnung in Kraft.
  2. Sollten einzelne Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Kooperationspartner werden sich in einem solchen Fall in gegenseitigem Einvernehmen um eine Vertragsergänzung im Sinne des ursprünglich Gewollten bemühen.
  3. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
  4. Die Fakultäten und die FSRs können unberührt von dieser Vereinbarung eigene Vereinbarungen schließen.

Anlagen

Anlage 1

  • Informationsverteiler des Dezernates Studienangelegenheiten
    • Planung der Termine Vorbereitungswoche
    • Informationsflyer für (ausländische) Studierende
  • Dezernates Technik
    • Aktuelle Baumaßnahmen
    • Wartungsarbeiten
  • Rektorbereiches
    • Öffentlichkeitsarbeit - Presseverteiler der HTW Dresden
  • Kanzlerbereiches
    • Neue Informationen des Rektorates

Anlage 2

  • Standorte der Schaukästen für Pinnwände Wird nachgeliefert

Anlage 3

  • Flächen für Werbeaktivitäten

Bitte um Vorschläge vom StuRa bzgl. geplanter Flächen

  • Laternenmasten Eingang Z-Gebäude
  • A1-Aufsteller des StuRa im Raum Z 118-T
  • A1-Aufsteller des StuRa im Raum Z 100-T
  • A3-Aufsteller der Hochschulverwaltung innerhalb der HTW Dresden

Anlage 4

Termine zur Überweisung und Abrechnung der anteiligen Beiträge für die Studierendenschaft und das Semesterticket
  Sommersemester Wintersemester
1. Abschlag 15.03. 15.08.
2. Abschlag 15.05. 15.11.
Endabrechnung VOR Beginn des Rückmeldezeitraumes per 31.12.