StuRa:Aufwandsentschädigung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Form) |
Conny (Diskussion | Beiträge) K (Aufwandsentschädigungen wurde nach Aufwandsentschädigung verschoben: Einzahl) |
(kein Unterschied)
|
Version vom 15. Januar 2011, 10:51 Uhr
Aufwandsentschädigungen, kurz AE, dienen grundsätzlich zur Kompensation des Ausfalls von Mitteln die durch die Ausübung eines Amtes notwendig sind.
Kommentare
Zur AE sagen Brüggen/Heckendorf im Kommentar zur Sächsischen Gemeindeordnung:
- "Mit der Aufwandsentschädigung soll der tatsächliche Aufwand an Zeit und Arbeit für entgangenen Arbeitsverdienst [...] ausgeglichen werden."
Also es ist kein Ersatz-Job, weil die AE viel niedriger ist und man eben keine Beiträge in die Renten- und Arbeitslosenversicherung einzahlen kann, es gibt keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, keinen bezahlten Urlaub, keinen Kündigungs- oder Mutterschutz oder Elternzeit.
Organisation
Zum Durchdenken der Art und Weisen wurde die Arbeitsgruppe AE gegründet, dort finden sich auch Vorschläge zur Umsetzung.