Gremium: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein Gremium bezeichnet die längerfristige Zusammenarbeit von Personen in einer Gruppe (z.B. als Ausschuss), welche einen speziellen Themenkomplex/Arbeitsschwerpunkt arbeitet. Einzelaufgaben können dabei delegiert werden. Das Ergebnis der Arbeit ist eine beratende Stellungnahme oder eine Beschlussfassung zum bearbeiteten Themenkomplex. | Ein [[Gremium]] bezeichnet die oftmals längerfristige Zusammenarbeit von oftmals mehreren Personen in einer Gruppe (z.B. als [[Ausschuss]]), welche einen speziellen Themenkomplex/Arbeitsschwerpunkt arbeitet. Einzelaufgaben können dabei delegiert werden. Das Ergebnis der Arbeit ist eine beratende Stellungnahme oder eine Beschlussfassung zum bearbeiteten Themenkomplex. | ||
Die Zusammensetzung und Aufgaben ergibt sich aus dem [[Beschluss]] einer übergeordneten [https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Instanz_%28Recht%29 Instanz], das nahezu immer auch ein [[Gremium]] ist. | |||
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Version vom 18. Januar 2011, 01:21 Uhr
Ein Gremium bezeichnet die oftmals längerfristige Zusammenarbeit von oftmals mehreren Personen in einer Gruppe (z.B. als Ausschuss), welche einen speziellen Themenkomplex/Arbeitsschwerpunkt arbeitet. Einzelaufgaben können dabei delegiert werden. Das Ergebnis der Arbeit ist eine beratende Stellungnahme oder eine Beschlussfassung zum bearbeiteten Themenkomplex.
Die Zusammensetzung und Aufgaben ergibt sich aus dem Beschluss einer übergeordneten Instanz, das nahezu immer auch ein Gremium ist.