StuRa:Wahlausschuss: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 19: Zeile 19:
Er besteht aus bis zu vier Mitgliedern und dem Wahlleiter
Er besteht aus bis zu vier Mitgliedern und dem Wahlleiter


== Links ==
== Weblinks ==
* podcast [http://chaosradio.ccc.de/cre128.html Wahlrecht (CRE128)]
* podcast [http://chaosradio.ccc.de/cre128.html Wahlrecht (CRE128)]


[[Kategorie:Wahlen]]
[[Kategorie:Wahlen]]

Version vom 18. April 2012, 19:21 Uhr

Vorlage:Begriffserklärung

StuRa HTW Dresden:Begriffsklärung

Es gibt mehrere Wahlausschüsse an der Hochschule.

  1. Für die Wahlen der Organe der Hochschule gibt es den Wahlausschuss der Hochschule.
  2. Für die Wahlen der Organe der Studentinnen- und Studentenschaft gibt es "unseren" Wahlausschuss.

Dieser Artikel handelt vom Wahlausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft.




Wahlausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft

Der Wahlausschuss ist es das maßgebliche Organ für die studentischen Wahlen.

Demnach hat er mindestens die Aufgaben gemäß der Wahlordnung zu erfüllen. Er besteht aus bis zu vier Mitgliedern und dem Wahlleiter

Weblinks