StuRa Diskussion:AG AE: Unterschied zwischen den Versionen
Conny (Diskussion | Beiträge) K (→Auflösung der "angeblichen" [[AG AE]]: Transfer) |
Conny (Diskussion | Beiträge) K (→Auflösung der "angeblichen" [[AG AE]]: AG Aufläsung) |
||
Zeile 104: | Zeile 104: | ||
:Ich kümmere mich zeitnah darum die Inhalte zu transferieren. [[Benutzer:Conny|Conny]] 23:17, 3. Feb 2011 (CET). | :Ich kümmere mich zeitnah darum die Inhalte zu transferieren. [[Benutzer:Conny|Conny]] 23:17, 3. Feb 2011 (CET). | ||
:Keine Kapazitäten mehr für den Transfer, its a wiki ;) . [[Benutzer:Conny|Conny]] 14:38, 9. Jan 2012 (CET). |
Version vom 9. Januar 2012, 14:38 Uhr
Einzelpositionen
PaulRiegel
- Das jeweilige Organ der Studentinnen- und Studentenschaft legt für sich fest welche Aufgaben es erfüllen will. Zu den Aufgaben sollten mindestens die gesetzlichen Aufgaben gehören. Dabei sollte zwischen dauerhaften und vorübergehenden unterschieden werden.
- Zur Erfüllung der Aufgaben werden Stellen geschafften. Die Stellen sind zu beschreiben. Da gehören die
- zu erbringende Leistung,
- dafür geplanten notwendigen Tätigkeiten und
- dafür geschätzter Zeitaufwände.
- Die Stellen sind immer bekannt zugeben.
- Das Organ setzt einen (globalen) Stundensatz fest.
- Es ergibt sich eine Ausschreibung. Diese sollte mindestens hochschulweit und für den Zeitraum zwischen Sitzungen verkünden werden.
- Das Organ oder deren Vertretung stimmt über die Bewerbungen ab und besetzt die Stelle.
- Die Stelle besetzende Person erbringt die Aufwendungen ihrer Stelle und legt darüber Rechenschaft ab:
- Was ist erarbeitet worden?
- Was ist dafür nötig gewesen?
- Das Organ stimmt über den Grad der Erfüllung der Aufgaben der Stelle ab und weist die Zahlung der entsprechenden Höhe einer Aufwandsentschädigung an.
- Die Beschreibung der Stelle ist entsprechende der Rechenschaften anzupassen.
Conny (bitte um Verbesserung durch freiwillige Helfer)
- Das jeweilige Organ der Studentinnen- und Studentenschaft legt für sich fest welche Aufgaben es erfüllen will. Zu den Aufgaben sollten mindestens die gesetzlichen Aufgaben gehören. Dabei sollte zwischen dauerhaften und vorübergehenden unterschieden werden.
- Die Stellen sind zu beschreiben:
- dafür geplanten notwendigen Tätigkeiten
- dafür geschätzter Zeitaufwand
- Die Stellen sind auszuschreiben um ehrenamtliche Mitarbeiter zu finden:
- Mitglieder des StuRa
- Mitglieder anderer Gremien
- nichtgewählte Studenten (HTW Gebäude, regionale Studentenzeitschriften, Verteilerlisten, ...)
- andere Hochschulen und Vereine
- Das Organ oder deren Vertretung stimmt über die Bewerbungen ab und besetzt die Stelle.
- Die Stelle besetzende Person erbringt die Aufwendungen ihrer Stelle und legt darüber Rechenschaft ab:
- Was ist erarbeitet worden?
- Was ist dafür nötig gewesen?
Bei nicht besetzten Stellen, welche zu den gesetzlichen Aufgaben gehören oder welche vom StuRa in einer Abstimmung für sinnvoll befunden werden und welche keine Rückmeldung unter obigen Punkt 3 erfahren haben ist folgender Ablaufkette zu starten:
- Kalkulation des geschätzten Zeitaufwandes für nichtbesetzte Stellen und Veranschlagung eines Tariflohnes für die Tätigkeiten.
- Erhöhung des Semesterbeitrages um diese Stellen zu finanzieren.
- Dresdenweite Ausschreibung der Stelle, Aushang im Arbeitsamt, in anderen Hochschulen, in studentischen Zeitschriften.
Verständnis
Guten Abend Paul,
mehrere Fragen die mich quälen:
- Wo gibt es eine korrekte, rechtlich wasserdichte Definition von Aufwandsentschädigung?
- Worin unterscheidet sich ein bezahltes Arbeiten im StuRa gegenüber dem Austragen von Zeitschriften für einen Spielzeugkonzern?
- Warum sollte ein zukünftiger Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in einem Menschen, der im StuRa jobbt, mehr in punkto Eigenverantwortung, ehrenamtlichem Denken oder beispielsweise uneigennützigem Handeln vermuten?
- Wird aufwandtsentschädigte Arbeit im StuRa dann offiziell als eigennützige Arbeit deklariert?
Dankend, Conny 21:16, 13. Sep 2009 (CEST).
- Fällt mir keine auf schnell (Ich fahre gleich in den Urlaub) ein. Sicherlich findest du was dazu in den Gesetzen.
-
- Mitwirken für die Erfüllung von gesetzlichen Aufgaben.
- Bewahrung der Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaften sowie der Hochschulen.
- Es wird kein Lohn sondern Aufwandsentschädigung für das ehrenamtliche Engagement gezahlt.
- ... (denn da fällt mir sichern noch eine Menge ein)
- Abgesehen davon, dass ich nicht diese Hoffnung an Personalverantwortliche habe, reicht es auf 2. zu verweisen. Im übrigen glaube ich gegenwärtig nicht, dass sich Mitglieder des StuRa und dessen Referate zwangsläufig durch Eigenverantwortlichkeit auszeichnen.
- Wie? Nein!
PaulRiegel 01:32, 16. Sep 2009 (CEST)
- Hallo Paul,
du sprichst immer von AE und kannst mir die gesetzliche Grundlage nicht nennen, na Prost :) . Die zweite Frage hast du falsch verstanden, ich schreibe hier von Prinzipien, nicht von Arbeitsinhalten. Keine Antwort bei Frage drei zu erkennen. Wenn viertens nicht eigennützig ist, was ist es bitte dann? Eine Definition wäre sinnvoll. Dankend, Conny 12:44, 17. Sep 2009 (CEST).
- § 3 Nummer 12 EStG
- Anscheinend sehen da deutsche Gerichte keinen Unterschied. Ich meine aber, dass grundlegende Unterschiede bestehen:
- Die Höhe der AE muss beantragt werden.
- Das Organ kann die AE ablehnen.
- Die maximale Höhe der AE sollte begrenzt sein.
- Die AE kann keine exakte Entlohnung darstellen.
- Dann sei bitte eine Gegenfrage gestattet:
- Welche Veränderung erwartest du bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit der Einführung zur Gewährung von AE?
- Es wird deklariert als Erfüllung der Aufgaben der Studentinnen- und Studentenschaft § 24 Absatz 3 SächsHSG. Dafür dürfen, sollen, wenn nicht gar müssen Beiträge gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 erhoben und verwendet werden. ... und das ist auch gut so!
PaulRiegel 06:54, 13. Okt 2009 (CEST)
Also §3 ESTG erwähnt Aufwandsentschädigung und erklärt diese nicht. Es ist lediglich der Hinweis, dass diese steuerfrei ist. Zu 4. - aber nicht für AE. Beitrag ungleich AE! Zur 3.: Diese werden einen Studentenjob beim StuRa nicht mit einer Gremientätigkeit in Bezug bringen, somit das positive Dünken nicht in Würdigung hervorbringen. Es ist nichts besonderes mehr. Zu 2.: Dein Link geht nicht mehr, die von dir genannten Punkte drehen sich nur ums Geld, das erklärt vieles. Es soll im StuRa nicht nur um Geld gehen, sondern um ehrenamtliche Arbeit. Alles andere ist ein nichtfinanzierbares Konstrukt, welches die Außenwirkung des StuRa nicht verbessern wird. Danke für Beantwortung der fehlenden Sachen, Conny 08:11, 13. Okt 2009 (CEST).
zu 1.
- Aber abgesehen davon, dass § 3 Nummer 12 EStG eben die Abgrenzung zum üblichen Lohn bzw. Gehalt darstellt, so frage ich mich wo eine "Erklärung" stehen soll. Wie wir nun festgestellt haben, ist der Duden dazu auch nicht geeignet. Mir fällt dazu der gegenwärtige Artikel bei Wikipedia ein. ;-) Besonders im Zusammenhang mit dem gegenwärtigen Artikel zum Ehrenamt ist das doch ein Zeichen. ;-)
zu 4.
- Die Beiträge sind zur Erfüllung der Aufgaben zu entrichten. Aufgaben erfüllen sich nicht von selbst. Die Personen, die bei der Erfüllung der Aufgaben mitwirken haben dabei Aufwendungen. Dass diesen Mitwirkenden kein Nachteil entsteht bedarf es einer Entschädigung. Die Mitwirkenden sollten daher ein Aufwandsentschädigung erhalten.
zu 3.
- Es ist doch lächerlich anzunehmen, dass etwa zwischen Mitwirkung in der studentischen Selbstverwaltung ohne und mit AE unterschieden wird. Möge mir bitte die Vielzahl von Unternehmungen genannt werden, die derartige Nachfragen, bei der Angabe zu Mitwirkung in der Selbstverwaltung, stellen.
zu 2.
- Problem mit dem Link? Von der Hochschule aus probieren bzw. mit vpn alternative nach 'beck BFH: AStA-Mitglieder Arbeitnehmer' im Netz suchen.
- Ich stimme dir zu, dass es sich nicht nur ums Geld drehen soll und die Arbeit ehrenamtlich sein soll. Ehrenamtlich schließt aber die Gewährung von AE nicht aus (siehe zu 1.), vielmehr wird eben nur im ehrenamtlichen Beireich nur AE gezahlt.
- Nicht finanzierbar? Wieso?
- Zum Thema "Außenwirkung" werde ich mich nicht äußern.
PaulRiegel 20:14, 14. Okt 2009 (CEST)
Auflösung der "angeblichen" AG AE
Salvete Aktive,
durch ein Gespräch mit Max kam ich eben darauf, dass es ja noch eine hier schwelende Auseinandersetzung zur Thematik AE gibt. Diese sollte unverzüglich abgebrochen werden. Es gibt den Ausschuss Finanzielles, der dafür zuständig ist. Es macht aus meiner Sicht keinen Sinn, dass hier eine dazu parallel laufende Diskussion gibt. Die "Ergebnisse" könnten zusammengefasst oder ähnliches in andere Artikel, beispielsweise Aufwandsentschädigung oder Ausschuss Finanzielles übertragen werden.
Kollegiale
-- PaulRiegel 23:13, 1. Feb 2011 (CET)