StuRa:Sächsisches Hochschulgesetz: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuell ist die [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7011212885528&jtyp=akt Fassung 2011-01-01] des [[Sächsisches Hochschulgesetz | SächsHSG]] gültig. | |||
Das [[Sächsisches Hochschulgesetz | SächsHSG]] gilt sachsenweit seit 2009-01-01. Ergänzend wichtig ist die [[Sächsisches Hochschulgesetz/Begründung | Begründung zum]] [[Sächsisches Hochschulgesetz | SächsHSG]]. | |||
Das [[Sächsisches Hochschulgesetz | SächsHSG]] löste das [[SächsHG]]. Da viele Reglungen vom [[SächsHG]] übernommen wurden (das ist wiederum der [[Sächsisches Hochschulgesetz/Begründung | Begründung zum]] [[Sächsisches Hochschulgesetz | SächsHSG]] zu entnehmen), dient die [[Sächsisches Hochschulgesetz 1999/Begründung | Begründung zum]] [[SächsHG]]] auch als ergänzende Auslegung. | |||
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Im Folgenden sollten nur [[HTW Dresden]] spezifische Dinge eingetragen werden. Davon sind bisher keine bekannt. | Im Folgenden sollten nur [[HTW Dresden]] spezifische Dinge eingetragen werden. Davon sind bisher keine bekannt. |
Version vom 3. März 2011, 23:43 Uhr
Das Sächsisches Hochschulgesetz, kurz SächsHSG, ist das Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen. Es ist das wohl grundsätzlichste Gesetz für die Abläufe an Hochschulen und somit auch für den StuRa und alle anderen studentischen Vertretungen in Sachsen.
Aktuell ist die Fassung 2011-01-01 des SächsHSG gültig.
Das SächsHSG gilt sachsenweit seit 2009-01-01. Ergänzend wichtig ist die Begründung zum SächsHSG.
Das SächsHSG löste das SächsHG. Da viele Reglungen vom SächsHG übernommen wurden (das ist wiederum der Begründung zum SächsHSG zu entnehmen), dient die Begründung zum SächsHG] auch als ergänzende Auslegung.
Im Folgenden sollten nur HTW Dresden spezifische Dinge eingetragen werden. Davon sind bisher keine bekannt.