StuRa:Sächsisches Hochschulgesetz: Unterschied zwischen den Versionen
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* [[Sächsische Hochschulgesetze | veraltete Sächsische Hochschulgesetze]] | |||
== Weblinks == | == Weblinks == |
Version vom 4. März 2011, 00:02 Uhr
Das Sächsisches Hochschulgesetz, kurz SächsHSG, ist das Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen. Es ist das wohl grundsätzlichste Gesetz für die Abläufe an Hochschulen und somit auch für den StuRa und alle anderen studentischen Vertretungen in Sachsen.
Aktuell ist die Fassung 2011-01-01 des SächsHSG gültig.
Das SächsHSG gilt sachsenweit seit 2009-01-01. Ergänzend wichtig ist die Begründung zum SächsHSG.
Das SächsHSG löste das SächsHG. Da viele Reglungen vom SächsHG übernommen wurden (das ist wiederum der Begründung zum SächsHSG zu entnehmen), dient die Begründung zum SächsHG] auch als ergänzende Auslegung.
Im Folgenden sollten nur HTW Dresden spezifische Dinge eingetragen werden. Davon sind bisher keine bekannt.