StuRa:Geschäftsordnung/Dokument: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Zwischenspeichern (Rauchpause!)) |
(→§ Sitzungen: Übertrag aus Entwurf von Denny und Paul zur GrundO) |
||
Zeile 20: | Zeile 20: | ||
=== § Sitzungen === | === § Sitzungen === | ||
# Organe tagen mindestens viermal im Semester. | # Organe tagen mindestens viermal im Semester. | ||
# Organe tagen im Zeitraum der nicht vorlesungsfreien Zeit | # Organe tagen im Zeitraum der nicht vorlesungsfreien Zeit regelmäßig ordentlich. | ||
# | # Außerordentliche Sitzungen der Organe werden einberufen | ||
## durch Beschluss des Organes | ## durch Beschluss des Organes | ||
## auf Verlangen | ## auf Verlangen von Fünfundzwanzig vom Hundert der Mitglieder des Organes | ||
#: In der vorlesungsfreien Zeit beträgt die Ladungsfrist für außerordentliche Sitzungen 14 Tage. Sie reduziert sich in der nicht vorlesungsfreien Zeit auf 72 Stunden. | |||
# <sup>1</sup>Organe tagen öffentlich. <sup>2</sup>Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden. | |||
#: In der vorlesungsfreien Zeit beträgt die Ladungsfrist für | |||
# | |||
# <sup>1</sup>Sitzungen der Organe sind zu protokollieren. <sup>2</sup>Das Protokoll ist von der Sitzungsleitung und den Protokollverantwortlichen zu unterzeichnen. <sup>3</sup>Es erlangt Gültigkeit durch Beschluss des Organes auf einer der folgenden Sitzungen. <sup>4</sup>Das Protokoll ist danach zu veröffentlichen und zu archivieren. | # <sup>1</sup>Sitzungen der Organe sind zu protokollieren. <sup>2</sup>Das Protokoll ist von der Sitzungsleitung und den Protokollverantwortlichen zu unterzeichnen. <sup>3</sup>Es erlangt Gültigkeit durch Beschluss des Organes auf einer der folgenden Sitzungen. <sup>4</sup>Das Protokoll ist danach zu veröffentlichen und zu archivieren. | ||
# Mindestens einmal im Semester tagt der | # Mindestens einmal im Semester tagt der Hochschulrat der Studentinnen und Studenten gemäß [[Grundordnung/Dokument#§ Zusammenarbeit | § Zusammenarbeit]] der [[Grundordnung]]. | ||
# | |||
=== § Bekanntgabe === | === § Bekanntgabe === | ||
[[Kategorie:Ordnung]] | [[Kategorie:Ordnung]] |
Version vom 4. März 2011, 19:41 Uhr
Dies ist das Dokument zur Geschäftsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft mit ergänzender Begründung und Erklärung.
Entwurf zur Geschäftsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft
Geschäftsordnung
der Studentinnen- und Studentenschaft
der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
als Teil der Ordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der HTW Dresden
§ Ordnungen
- Beschlüsse über Ordnungen bedürfen mindestens der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder.
- Beschlüsse über Ordnungen der Studentinnen- und Studentenschaft sind den FSRs anzuzeigen.
- Ordnungen sind mindestens hochschulöffentlich bekannt zu machen. Alle Ordnungen sind gemeinsam zu veröffentlichen.
§ Sitzungen
- Organe tagen mindestens viermal im Semester.
- Organe tagen im Zeitraum der nicht vorlesungsfreien Zeit regelmäßig ordentlich.
- Außerordentliche Sitzungen der Organe werden einberufen
- durch Beschluss des Organes
- auf Verlangen von Fünfundzwanzig vom Hundert der Mitglieder des Organes
- In der vorlesungsfreien Zeit beträgt die Ladungsfrist für außerordentliche Sitzungen 14 Tage. Sie reduziert sich in der nicht vorlesungsfreien Zeit auf 72 Stunden.
- 1Organe tagen öffentlich. 2Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden.
- 1Sitzungen der Organe sind zu protokollieren. 2Das Protokoll ist von der Sitzungsleitung und den Protokollverantwortlichen zu unterzeichnen. 3Es erlangt Gültigkeit durch Beschluss des Organes auf einer der folgenden Sitzungen. 4Das Protokoll ist danach zu veröffentlichen und zu archivieren.
- Mindestens einmal im Semester tagt der Hochschulrat der Studentinnen und Studenten gemäß § Zusammenarbeit der Grundordnung.