StuRa:Geschäftsordnung/Erklärung: Unterschied zwischen den Versionen
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# Wenn ihr eine Ordnung erlasst, ändert oder aufhebt müsst ihr das dem StuRa bekannt geben. | # Wenn ihr eine Ordnung erlasst, ändert oder aufhebt müsst ihr das dem StuRa bekannt geben. | ||
# Anschließend müsst ihr diese mindestens in der Hochschule veröffentlichen. Also am besten alles sichtbar auf die Homepage stellen. An welchen Stellen auch immer ihr das macht, so ist es wichtig darauf zu achten, dass dort alle eure Ordnungen zu finden sind. | # Anschließend müsst ihr diese mindestens in der Hochschule veröffentlichen. Also am besten alles sichtbar auf die Homepage stellen. An welchen Stellen auch immer ihr das macht, so ist es wichtig darauf zu achten, dass dort alle eure Ordnungen zu finden sind. | ||
=== § Beschlussfassung === | |||
Jedes Mitglied hat eine Stimme. Stimmrechtsübertragungen sind gemäß § 54 Absatz 2 Satz 2 SächsHSG nicht zulässig. |
Version vom 4. März 2011, 20:54 Uhr
§ Ordnungen
- Damit soll ein ständiges Ändern der Ordnungen unterbunden werden.
- Wenn ihr eine Ordnung erlasst, ändert oder aufhebt müsst ihr das dem StuRa bekannt geben.
- Anschließend müsst ihr diese mindestens in der Hochschule veröffentlichen. Also am besten alles sichtbar auf die Homepage stellen. An welchen Stellen auch immer ihr das macht, so ist es wichtig darauf zu achten, dass dort alle eure Ordnungen zu finden sind.
§ Beschlussfassung
Jedes Mitglied hat eine Stimme. Stimmrechtsübertragungen sind gemäß § 54 Absatz 2 Satz 2 SächsHSG nicht zulässig.