StuRa:Geschäftsordnung/Begründung: Unterschied zwischen den Versionen
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# So wird sichergestellt, dass alle Studentinnen und Studenten der Hochschule sich über die Ordnungen informieren können. Es muss gewährleistet sein, dass die gesamten Regelungen des Organs dargestellt werden. | # So wird sichergestellt, dass alle Studentinnen und Studenten der Hochschule sich über die Ordnungen informieren können. Es muss gewährleistet sein, dass die gesamten Regelungen des Organs dargestellt werden. | ||
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# Zusatz: Näheres zu Finanzanträgen regelt die Finanzordnung der Studentenschaft der HTW Dresden. | |||
=== § Beschlussfassung === | |||
Beschlüsse werden mit der Mehrheit der Stimmen der Anwesenden gefasst, sofern das SächsHSG oder diese Ordnung nichts anderes bestimmen. |
Version vom 4. März 2011, 21:07 Uhr
§ Ordnungen
- Damit werden Beschlüsse bindender, da es nicht auf eine gewisse Konstellation zur jeweiligen Sitzung ankommen kann.
- Die FSRs sollten vom StuRa mitgeteilt bekommen was auch sie betreffen kann.
- So wird sichergestellt, dass alle Studentinnen und Studenten der Hochschule sich über die Ordnungen informieren können. Es muss gewährleistet sein, dass die gesamten Regelungen des Organs dargestellt werden.
§ Sitzungen
- nach dem Studienjahresablaufplanes der HTW Dresden
§ Anträge
-
-
- Zusatz: Näheres zu Finanzanträgen regelt die Finanzordnung der Studentenschaft der HTW Dresden.
§ Beschlussfassung
Beschlüsse werden mit der Mehrheit der Stimmen der Anwesenden gefasst, sofern das SächsHSG oder diese Ordnung nichts anderes bestimmen.