StuRa:Geschäftsordnung/Begründung: Unterschied zwischen den Versionen
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Grundsätzliches zu Beschlüssen an Hochschulen findet ihr im § 54 SächsHSG. |
Version vom 4. März 2011, 21:08 Uhr
§ Ordnungen
- Damit werden Beschlüsse bindender, da es nicht auf eine gewisse Konstellation zur jeweiligen Sitzung ankommen kann.
- Die FSRs sollten vom StuRa mitgeteilt bekommen was auch sie betreffen kann.
- So wird sichergestellt, dass alle Studentinnen und Studenten der Hochschule sich über die Ordnungen informieren können. Es muss gewährleistet sein, dass die gesamten Regelungen des Organs dargestellt werden.
§ Sitzungen
- nach dem Studienjahresablaufplanes der HTW Dresden
§ Anträge
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- Zusatz: Näheres zu Finanzanträgen regelt die Finanzordnung der Studentenschaft der HTW Dresden.
§ Beschlussfassung
Grundsätzliches zu Beschlüssen an Hochschulen findet ihr im § 54 SächsHSG.