StuRa:Sitzungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Gemäß [http://revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7687313120742&jlink=p56 § 56] Absatz 2 Satz 1 [[SächsHSG]] sind [[Personalangelegenheiten | Personal-]] und [[Prüfungsangelegenheiten]] nicht öffentlich zu behandeln.
Gemäß [http://revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7687313120742&jlink=p56 § 56] Absatz 2 Satz 1 [[SächsHSG]] sind [[Personalangelegenheiten | Personal-]] und [[Prüfungsangelegenheiten]] nicht öffentlich zu behandeln.


== des [[StuRa]] ==
=== Organisation ===
Der Aufwand zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung muss bewältigt werden. Dazu gibt es beispielsweise beim [[StuRa]] direkt den [[Bereich Sitzungsleitung]].
 
Oftmals wird leider der [[Aufwand]] zur Organisation rund um [[Sitzungen]] unterschätzt. Wer der Meinung ist, dass das "nebenbei" gemacht sei, möge es versuchen und damit eigene Erfahrung machen.
 
Eine "ordentliche" [[Sitzungsleitung]] schafft eine geringere Belastung (zeitlich, nervlich, womöglich sogar inhaltlich) aller Beteiligten.
 
Besonders die Verfügbarkeit von Beschlüssen muss gewährleistet sein.
 
==== Vorbereitung ====
 
===== Termine =====
Die Termine können sich aus
# der [[Geschäftsordnung]],
# [[Beschüsse]]n
## des [[Organ]]s,
## der [[Sitzungsleitung]],
## der oder dem [[Vorsitzenden]] oder
## einer Anzahl von Mitgliedern und
# "üblichen" Verfahren
ergeben.
 
Es sollte angestrebt werden, ein Rhythmus oder eine Vielzahl von Terminen für Sitzungen frühzeitig für alle Beteiligten zu finden und dies bestmöglich den Betreffenden bekannt zugeben. Bei der Terminfindung sollte darauf geachtet werden, möglichst Benachteiligung zu vermeiden. Die Rücksicht sollte insbesondere die "Schwächsten" erfahren.
 
Termine für [[Sitzungen]] sollten mindestens Beginn und Ort der [[Sitzungen]] beinhalten. Ergänzend könnten, sofern vorgesehen, geplantes Ende oder die Höchstzahl von möglichen Gästen angegeben werden. Termine und dafür erfolgende [[#Einladung | Einladungen]] (mit [[#Gegenstände | Gegenständen]]) sollten so öffentlich wie möglich bekanntgegeben werden. Für die Bekanntgabe eignen sich dazu [[Aushänge]], [[Website]]s.
 
===== Vorbereitung für alle kommenden Sitzungen =====
; Vorbereitung aller geplanten [[Sitzungen]]
Sobald die Sitzungs[[#Termine|termine]] bekannt sind, kann die Vorbereitung für [[Sitzungen]] beginnen.
* [[#Einladung | Einladung]] mindestens der Mitglieder und Bekanntgabe dieser an beispielsweise die Vertretenen, Rechtsaufsicht oder darüber hinaus
 
; Vorbereitung einer einzelnen [[Sitzungen | Sitzung]]
* Einladung der Mitglieder und weitere Personen zu [[Anträge]]n


=== besondere ===
=== besondere ===


==== konstituierende ====
==== nach Gegenstand ====
* Vorstellung
 
** des StuRa (vorzugsweise unmittelbar vor der [[Sitzungen#konstituierende | konstituierenden Sitzung]], aber dazu muss entsprechend, etwa bei der Benachrichtigung der Gewählten, informiert werden)
===== konstituierende =====
** der bisherigen Mitglieder des StuRa
* [[Sitzungen | Sitzung]]s[[#Termine|termine]] beschließen
** der neuen Mitglieder des StuRa
*: Es sollte geklärt werden, wann die [[#ordentliche | ordentlichen Sitzungen]] stattfinden. Findet sich bei dieser Sitzung kein Ergebnis, so sollte das unverzüglich auf der kommenden [[Sitzungen]] geklärt werden und mindestens der [[#Termine | Termin]] für die kommende [[Sitzungen | Sitzung]] [[Beschluss | beschlossen]] werden.
** [[Angestellte]] (möglichst mit deren Anwesenheit)
*: Derartiges kann oder sollte in den entsprechenden [[Geschäftsordnungen]] geregelt sein.
* Information
 
** Ordnungen des StuRa
==== nach Gremien ====
*** [[Grundordnung]] (aktuell noch die Satzung)
 
*** [[Wahlordnung]]
===== des [[StuRa]] =====
*** [[Finanzordnung]]
[[Studentinnen- und Studentenrat/Sitzung | eigener Artikel]]
** [[Referate | Gliederung des StuRa in Referate]]
 
** [[:Kategorie:Amt | Ämter]] und [[:Kategorie:Stelle | Stellen]]
===== des [[Senat]]es =====
* Beschlüsse
 
** [http://de.wikipedia.org/wiki/Kooption Kooption] der beratenden Mitglieder
====== Termine beim [[Senat]] ======
** Festlegung der [[Sitzungen#Zeiten | Sitzungszeit]]
Die Termine werden gemäß der [[Geschäftsordnung]] [[Senat/Geschäftsordnung | des Senat]]es von [[Rektorin]] oder dem [[Rektor]]
** Wahl der [[:Kategorie:Amt | Ämter]]
 
=== Einladung ===
Es sollte eine Einladung zu allen [[Sitzungen]] geben. Das bedeutet jedoch aber nicht, dass es eine Einladung zu jeder einzelnen [[Sitzungen | Sitzung]] geben muss.
 
Folgendes Verfahren ist zur Sicherstellung der Möglichkeit zur [[Mitwirkung]] aller Beteiligen anzuwenden:
* Bei der [[#konstituierende | konstituierende]]n [[Sitzungen | Sitzung]] sollten die [[#Termine | Termine]] der [[Sitzungen]] festgelegt werden. Die [[#Termine | Termine]] der [[Sitzungen]] sollte unverzüglich mindestens allen Mitgliedern und den Vertretenen (etwa die [[Studentinnen- und Studentenschaft]]) bekanntgegeben werden.
* Für die einzelne der [[Sitzungen]] erfolgt die Einladung mindestens gemäß der [[Geschäftsordnungen | Geschäftsordnung]]
** Bei [[#außerordentliche | außerordentliche Sitzungen]] ist eine Einladung notwendig, damit alle über die Besonderheit des Stattfindens und der Gegenstände der Sitzung informiert sind.
** Das Versenden einer Einladung ist bei [[#ordentliche | ordentlichen Sitzungen]] "optional", da die [[#Termine | Termine]] bereits seit der [[#konstituierende | konstituierenden Sitzung]] bekannt sein sollten. Es kann jedoch zur Wahrnehmung der Wichtigkeit zur Teilnahme an [[Sitzungen]] dienen. Die Einladung sollte jedoch zur Information zu den [[#Gegenstände | Gegenständen]] der jeweiligen [[Sitzungen | Sitzung]] dienen. Anhand der Benennung der Themen, gestellte [[Anträge]] (als Vorlage für [[Beschlüsse]]) kann eine Vorbereitung der [[Mitglied]]er stattfinden, womit die Qualität der [[Sitzungen]] höher ist.
 
Die Form der Einladung ist abhängig von dem beschlossen Verfahren. Dies kann und sollte die [[Geschäftsordnungen | Geschäftsordnung]] [[Geschäftsordnung | des jeweiligen]] [[Organ]]s regeln. Das Entstehen von Unklarheiten durch Formulierungen wie ''auf dem üblichen Weg'' oder nur ''wird bekanntgegeben'' sollte vermieden werden.
 
=== Öffentlichkeit ===
* ist abhängig vom [[Organ]] und den Gegenständen<!-- sollte ausgeführt werden; Verweis zum Artikel beim Wiki der KSS -->


[[Kategorie:Sitzungsleitung]]
[[Kategorie:Sitzung]]

Version vom 24. März 2011, 04:27 Uhr

Zeiten

Termine

Termine der Sitzungen sollten frühzeitig, langfristig beschlossen und veröffentlicht werden.

Es ist für ein Gremium sinnvoll, dass sich alle Beteiligten darauf verständigen wie sie ihre Termine prinzipiell festlegen wollen. Dazu kann es eine Reglung in einer Geschäftsordnung oder ähnlichen geben. Sonst sollten die Beteiligten das Verfahren für die Vereinbarung von Terminen für die Sitzungen besprechen und sich dazu einigen.

Die Festlegung einer Regelmäßigkeit erscheint für ordentliche (beständige und in nur in Sonderfällen handelnde) Gremien wichtig. Es kann nach der Bekanntgabe des Beschlusses auch vom Gremium argumentiert werden, dass keine besondere terminliche Einladung zur Sitzung mehr nötig ist.

Bekanntgabe der Termine

Passend zu den Reglungen hinsichtlich der Termine sollte die Veröffentlichung dieser geregelt werden.

Im Übrigen sollten auch Gremien, die nicht öffentlich tagenden, die Termine ihrer Sitzungen bekanntgeben. Somit zeigen dieses, dass es arbeitet und gibt zu erkennen, dass ein Protokoll dazu erstellt werden wird.

Öffentlichkeit

Grundsätzlich sollten alle Sitzungen öffentlich sein. Öffentlichkeit, von Sitzungen mit deren Protokollen, schafft Transparenz.

Ausschluss der Öffentlichkeit

Ausschluss der Öffentlichkeit per Gesetz

Gemäß § 56 Absatz 2 Satz 1 SächsHSG sind Personal- und Prüfungsangelegenheiten nicht öffentlich zu behandeln.

Organisation

Der Aufwand zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung muss bewältigt werden. Dazu gibt es beispielsweise beim StuRa direkt den Bereich Sitzungsleitung.

Oftmals wird leider der Aufwand zur Organisation rund um Sitzungen unterschätzt. Wer der Meinung ist, dass das "nebenbei" gemacht sei, möge es versuchen und damit eigene Erfahrung machen.

Eine "ordentliche" Sitzungsleitung schafft eine geringere Belastung (zeitlich, nervlich, womöglich sogar inhaltlich) aller Beteiligten.

Besonders die Verfügbarkeit von Beschlüssen muss gewährleistet sein.

Vorbereitung

Termine

Die Termine können sich aus

  1. der Geschäftsordnung,
  2. Beschüssen
    1. des Organs,
    2. der Sitzungsleitung,
    3. der oder dem Vorsitzenden oder
    4. einer Anzahl von Mitgliedern und
  3. "üblichen" Verfahren

ergeben.

Es sollte angestrebt werden, ein Rhythmus oder eine Vielzahl von Terminen für Sitzungen frühzeitig für alle Beteiligten zu finden und dies bestmöglich den Betreffenden bekannt zugeben. Bei der Terminfindung sollte darauf geachtet werden, möglichst Benachteiligung zu vermeiden. Die Rücksicht sollte insbesondere die "Schwächsten" erfahren.

Termine für Sitzungen sollten mindestens Beginn und Ort der Sitzungen beinhalten. Ergänzend könnten, sofern vorgesehen, geplantes Ende oder die Höchstzahl von möglichen Gästen angegeben werden. Termine und dafür erfolgende Einladungen (mit Gegenständen) sollten so öffentlich wie möglich bekanntgegeben werden. Für die Bekanntgabe eignen sich dazu Aushänge, Websites.

Vorbereitung für alle kommenden Sitzungen
Vorbereitung aller geplanten Sitzungen

Sobald die Sitzungstermine bekannt sind, kann die Vorbereitung für Sitzungen beginnen.

  • Einladung mindestens der Mitglieder und Bekanntgabe dieser an beispielsweise die Vertretenen, Rechtsaufsicht oder darüber hinaus
Vorbereitung einer einzelnen Sitzung
  • Einladung der Mitglieder und weitere Personen zu Anträgen

besondere

nach Gegenstand

konstituierende

nach Gremien

des StuRa

eigener Artikel

des Senates
Termine beim Senat

Die Termine werden gemäß der Geschäftsordnung des Senates von Rektorin oder dem Rektor

Einladung

Es sollte eine Einladung zu allen Sitzungen geben. Das bedeutet jedoch aber nicht, dass es eine Einladung zu jeder einzelnen Sitzung geben muss.

Folgendes Verfahren ist zur Sicherstellung der Möglichkeit zur Mitwirkung aller Beteiligen anzuwenden:

Die Form der Einladung ist abhängig von dem beschlossen Verfahren. Dies kann und sollte die Geschäftsordnung des jeweiligen Organs regeln. Das Entstehen von Unklarheiten durch Formulierungen wie auf dem üblichen Weg oder nur wird bekanntgegeben sollte vermieden werden.

Öffentlichkeit

  • ist abhängig vom Organ und den Gegenständen