Studentinnen- und Studentenrat/Protokoll: Unterschied zwischen den Versionen
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<!--Sogar eine erhöhte Beweiskraft, wenn man es als öffentliche Urkunde zählen kann, [http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__415.html § 415] [http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/ ZPO]. Es muss aber überhaupt geklärt werden, dass es sich bei Protokollen der Organen der Hochschule und der Studentinnen- und Studentenschaft um öffentliche Urkunden handelt.--> | <!--Sogar eine erhöhte Beweiskraft, wenn man es als öffentliche Urkunde zählen kann, [http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__415.html § 415] [http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/ ZPO]. Es muss aber überhaupt geklärt werden, dass es sich bei Protokollen der Organen der Hochschule und der Studentinnen- und Studentenschaft um öffentliche Urkunden handelt.--> | ||
[[Kategorie:Sitzung]] |
Version vom 24. März 2011, 05:57 Uhr
Funktionen
Beweisfunktion
Das Protokoll hat "nur" eine Beweisfunktion. Die Gültigkeit beginnt mit der erfolgten Fassung des Beschlusses.