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Die [http://www.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/Wahlen Wahlen an sächsischen Hochschulen] sind durch das SächsHSG maßgeblich vorgegeben. Demnach sind [[Wahlen]] frei, geheim und gleich. | Die [http://www.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/Wahlen Wahlen an sächsischen Hochschulen] sind durch das SächsHSG maßgeblich vorgegeben. Demnach sind [[Wahlen]] frei, geheim und gleich. | ||
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* podcast: [http://klabautercast.de/2010/08/05/folge-30-gefions-und-arthurs-kandidatenvorstellung/ Klabautercast Folge 29: Wahlrecht] ([http://klabautercast.de/wp-content/uploads/2010/08/KC029_Wahlrecht.mp3 mp3]) | * podcast: [http://klabautercast.de/2010/08/05/folge-30-gefions-und-arthurs-kandidatenvorstellung/ Klabautercast Folge 29: Wahlrecht] ([http://klabautercast.de/wp-content/uploads/2010/08/KC029_Wahlrecht.mp3 mp3]) | ||
[[Kategorie:Wahlen]] | [[Kategorie:Wahlen]] | ||
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Version vom 18. April 2011, 01:15 Uhr
Wahlen sind Entscheidungen einer Personengruppe über die Auswahl einer oder mehrerer Personen für ein Amt. Für dieses Verfahren dient ein bestimmtes Wahlsystem mit entsprechenden Grundsätzen. Sowohl das System (Wer darf wen zu was wählen?) als auch die Grundsätze (Wie darf wer wen wählen?) können vom jeweiligen Organ selbst festgelegt werden, wenn es dazu keine anders lautende Reglung gibt.
Die Wahlen an sächsischen Hochschulen sind durch das SächsHSG maßgeblich vorgegeben. Demnach sind Wahlen frei, geheim und gleich.
Wahlen zu den Organen der Studentinnen- und Studentenschaft
Diese Wahlen finden unter der Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft statt.
Wahlen zu den Organen der Hochschule
Diese Wahlen finden unter der Selbstverwaltung der Hochschule statt. Demnach haben die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft nur bedingt über die Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten Möglichkeit zur Einflussnahme.
Siehe auch
Weblinks
- wahlrecht.de mit Lexikon
- podcast: CRE 128: Wahlrecht und Wahlsysteme (mp3)
- podcast: Klabautercast Folge 29: Wahlrecht (mp3)