StuRa Diskussion:Satzung/Dokument/Entwurf2011: Unterschied zwischen den Versionen
(→Abschnitt Grundsätzliches: beg zu Stud-begehren und entscheide) |
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===Vorbemerkungen=== | ===Vorbemerkungen=== | ||
====Bezeichnung==== | |||
ergänzen: Die Bezeichnung Organe bezieht sich auf die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft.<br> | ergänzen: Die Bezeichnung Organe bezieht sich auf die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft.<br> | ||
Begründung: Für die anderen Organe (die der Hochschule) kann der StuRa die Belange in seiner Satzung nicht regeln. | Begründung: Für die anderen Organe (die der Hochschule) kann der StuRa die Belange in seiner Satzung nicht regeln. | ||
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===Abschnitt Grundsätzliches=== | ===Abschnitt Grundsätzliches=== | ||
====§ Rechte und Pflichten der Mitglieder==== | |||
Begründung: Um die direkte Mitbestimmung der Studierenden auch von außerhalb von Organen gewährleisten zu können. | Begründung: Um die direkte Mitbestimmung der Studierenden auch von außerhalb von Organen gewährleisten zu können. | ||
====§ Aufgaben==== | |||
1. Die Studentinnen- und Studenschaft wirkt nach den Interessen ihrer Mitgliedergruppe in der Selbstverwaltung der HTW Dresden mit und ist in den Organen und den Organen der Hochschule im angemessenen Verhältnis vertreten.<br> | 1. Die Studentinnen- und Studenschaft wirkt nach den Interessen ihrer Mitgliedergruppe in der Selbstverwaltung der HTW Dresden mit und ist in den Organen und den Organen der Hochschule im angemessenen Verhältnis vertreten.<br> | ||
Begründung: zum besseren Verständnis. | Begründung: zum besseren Verständnis. | ||
====§ Gliederung==== | |||
Streichung des 2. Satzes unter Nr. 2. | Streichung des 2. Satzes unter Nr. 2. | ||
Begründung: die FSRs nutzen diese Regelung nicht. | Begründung: die FSRs nutzen diese Regelung nicht. | ||
====§ Wahlen==== | |||
3.: Mitwirkungsordnung streichen und durch Zusammenwirkungsordnung ersätzen | 3.: Mitwirkungsordnung streichen und durch Zusammenwirkungsordnung ersätzen | ||
Begründung: es wird eine Zusammenwirkungsordnung geben, in der die Mitwirkung aller Beteiligten geklärt wird. | Begründung: es wird eine Zusammenwirkungsordnung geben, in der die Mitwirkung aller Beteiligten geklärt wird. | ||
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===Abschnitt Organe=== | ===Abschnitt Organe=== | ||
====§ Zusammensetzung==== | |||
4. Werden in einer Fachschaft weniger als die Mindestzahl gemäß Absatz 3 in den FSR gewählt, verwaltet der StuRa die Fachschaft. | 4. Werden in einer Fachschaft weniger als die Mindestzahl gemäß Absatz 3 in den FSR gewählt, verwaltet der StuRa die Fachschaft. | ||
Begründung: zum besseren Verständnis umformuliert | Begründung: zum besseren Verständnis umformuliert | ||
====§ Zusammenarbeit==== | |||
zu 1.: Hochschulrat streichen und durch VertreterInnenversammlung ersetzen<br> | zu 1.: Hochschulrat streichen und durch VertreterInnenversammlung ersetzen<br> | ||
Begründung: es gibt bereits einen Hochschulrat. Dies führt Verwechslung. | Begründung: es gibt bereits einen Hochschulrat. Dies führt Verwechslung. | ||
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====§ Beschlüsse==== | |||
1. Die Studentinnen- und Studentenschaft durch Studentinnen- und Studentenrat ersetzen | 1. Die Studentinnen- und Studentenschaft durch Studentinnen- und Studentenrat ersetzen | ||
Begründung: Faktisch gibt sich der StuRa (für die Studis) eine Ordnung nicht die Studentenschaft.<br> | Begründung: Faktisch gibt sich der StuRa (für die Studis) eine Ordnung nicht die Studentenschaft.<br> | ||
====§ Ordnungen==== | |||
1. Grundordnung durch Satzung ersetzen | 1. Grundordnung durch Satzung ersetzen |
Version vom 28. April 2011, 18:20 Uhr
Ergebnisse Ausschuss Grundordnung
Abweichen zur Begründung aus Grundordnung/Begründung gelten folgende Änderungsbegründungen.
Bezeichnung der Ordnung
Bessere die Bezeichnung "Satzung" als Grundordnung verwenden.
Begründung:
Die Hochschule gibt sich eine Grundordnung. Daher könnte es zu Verwechslungen kommen. Satzung hat die gleiche Rechtswirkung wie Grundordnung.
Vorbemerkungen
Bezeichnung
ergänzen: Die Bezeichnung Organe bezieht sich auf die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft.
Begründung: Für die anderen Organe (die der Hochschule) kann der StuRa die Belange in seiner Satzung nicht regeln.
Abschnitt Grundsätzliches
§ Rechte und Pflichten der Mitglieder
Begründung: Um die direkte Mitbestimmung der Studierenden auch von außerhalb von Organen gewährleisten zu können.
§ Aufgaben
1. Die Studentinnen- und Studenschaft wirkt nach den Interessen ihrer Mitgliedergruppe in der Selbstverwaltung der HTW Dresden mit und ist in den Organen und den Organen der Hochschule im angemessenen Verhältnis vertreten.
Begründung: zum besseren Verständnis.
§ Gliederung
Streichung des 2. Satzes unter Nr. 2. Begründung: die FSRs nutzen diese Regelung nicht.
§ Wahlen
3.: Mitwirkungsordnung streichen und durch Zusammenwirkungsordnung ersätzen Begründung: es wird eine Zusammenwirkungsordnung geben, in der die Mitwirkung aller Beteiligten geklärt wird.
- Ich dacht die Mitwirkungsordnung soll sachen wie " Wer bekommt ein Gremiensemester klären und die Zusammenwirkungsordnung klährt, mit welchen Organisationen der Stura zasammenarbeiten kann. Oder soll das jetzt verschmolzen werden ??? Dann würd ichs aber "Mitwirkungs- und Zusammenwirkungsordnung" nennen.--JosEifler 14:29, 14. Apr 2011 (CEST)
Abschnitt Organe
§ Zusammensetzung
4. Werden in einer Fachschaft weniger als die Mindestzahl gemäß Absatz 3 in den FSR gewählt, verwaltet der StuRa die Fachschaft. Begründung: zum besseren Verständnis umformuliert
§ Zusammenarbeit
zu 1.: Hochschulrat streichen und durch VertreterInnenversammlung ersetzen
Begründung: es gibt bereits einen Hochschulrat. Dies führt Verwechslung.
zu 2.: Aufzählung um Kommissionen ergänzen
Begründung: beispielsweise Senatskommissionen werden sonst nicht erwähnt
§ Beschlüsse
1. Die Studentinnen- und Studentenschaft durch Studentinnen- und Studentenrat ersetzen
Begründung: Faktisch gibt sich der StuRa (für die Studis) eine Ordnung nicht die Studentenschaft.
§ Ordnungen
1. Grundordnung durch Satzung ersetzen