StuRa Diskussion:Satzung/Dokument/Entwurf2011: Unterschied zwischen den Versionen

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===Vorbemerkungen===
===Vorbemerkungen===
'''Bezeichnung'''<br>
====Bezeichnung====
ergänzen: Die Bezeichnung Organe bezieht sich auf die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft.<br>
ergänzen: Die Bezeichnung Organe bezieht sich auf die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft.<br>
Begründung: Für die anderen Organe (die der Hochschule) kann der StuRa die Belange in seiner Satzung nicht regeln.  
Begründung: Für die anderen Organe (die der Hochschule) kann der StuRa die Belange in seiner Satzung nicht regeln.  
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===Abschnitt Grundsätzliches===
===Abschnitt Grundsätzliches===


'''§ Rechte und Pflichten der Mitglieder'''
====§ Rechte und Pflichten der Mitglieder====


Begründung: Um die direkte Mitbestimmung der Studierenden auch von außerhalb von Organen gewährleisten zu können.  
Begründung: Um die direkte Mitbestimmung der Studierenden auch von außerhalb von Organen gewährleisten zu können.  


'''§ Aufgaben'''<br>
====§ Aufgaben====
1. Die Studentinnen- und Studenschaft wirkt nach den Interessen ihrer Mitgliedergruppe in der Selbstverwaltung der HTW Dresden mit und ist in den Organen und den Organen der Hochschule im angemessenen Verhältnis vertreten.<br>
1. Die Studentinnen- und Studenschaft wirkt nach den Interessen ihrer Mitgliedergruppe in der Selbstverwaltung der HTW Dresden mit und ist in den Organen und den Organen der Hochschule im angemessenen Verhältnis vertreten.<br>
Begründung: zum besseren Verständnis.
Begründung: zum besseren Verständnis.


'''§ Gliederung'''<br>
====§ Gliederung====
Streichung des 2. Satzes unter Nr. 2.<br>
Streichung des 2. Satzes unter Nr. 2.
Begründung: die FSRs nutzen diese Regelung nicht.  
Begründung: die FSRs nutzen diese Regelung nicht.  


'''§ Wahlen'''<br>
====§ Wahlen====
3.: Mitwirkungsordnung streichen und durch Zusammenwirkungsordnung ersätzen
3.: Mitwirkungsordnung streichen und durch Zusammenwirkungsordnung ersätzen
Begründung: es wird eine Zusammenwirkungsordnung geben, in der die Mitwirkung aller Beteiligten geklärt wird.
Begründung: es wird eine Zusammenwirkungsordnung geben, in der die Mitwirkung aller Beteiligten geklärt wird.
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===Abschnitt Organe===
===Abschnitt Organe===
'''§ Zusammensetzung'''<br>
====§ Zusammensetzung====
4. Werden in einer Fachschaft weniger als die Mindestzahl gemäß Absatz 3 in den FSR gewählt, verwaltet der StuRa die Fachschaft.
4. Werden in einer Fachschaft weniger als die Mindestzahl gemäß Absatz 3 in den FSR gewählt, verwaltet der StuRa die Fachschaft.
Begründung: zum besseren Verständnis umformuliert
Begründung: zum besseren Verständnis umformuliert


'''§ Zusammenarbeit'''
====§ Zusammenarbeit====
zu 1.: Hochschulrat streichen und durch VertreterInnenversammlung ersetzen<br>
zu 1.: Hochschulrat streichen und durch VertreterInnenversammlung ersetzen<br>
Begründung: es gibt bereits einen Hochschulrat. Dies führt Verwechslung.
Begründung: es gibt bereits einen Hochschulrat. Dies führt Verwechslung.
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'''§ Beschlüsse'''
====§ Beschlüsse====
1. Die Studentinnen- und Studentenschaft durch Studentinnen- und Studentenrat ersetzen
1. Die Studentinnen- und Studentenschaft durch Studentinnen- und Studentenrat ersetzen
Begründung: Faktisch gibt sich der StuRa (für die Studis) eine Ordnung nicht die Studentenschaft.<br>
Begründung: Faktisch gibt sich der StuRa (für die Studis) eine Ordnung nicht die Studentenschaft.<br>
   
   
'''§ Ordnungen'''
====§ Ordnungen====
1. Grundordnung durch Satzung ersetzen
1. Grundordnung durch Satzung ersetzen

Version vom 28. April 2011, 18:20 Uhr

Ergebnisse Ausschuss Grundordnung

Abweichen zur Begründung aus Grundordnung/Begründung gelten folgende Änderungsbegründungen.

Bezeichnung der Ordnung

Bessere die Bezeichnung "Satzung" als Grundordnung verwenden.
Begründung:
Die Hochschule gibt sich eine Grundordnung. Daher könnte es zu Verwechslungen kommen. Satzung hat die gleiche Rechtswirkung wie Grundordnung.

Vorbemerkungen

Bezeichnung

ergänzen: Die Bezeichnung Organe bezieht sich auf die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft.
Begründung: Für die anderen Organe (die der Hochschule) kann der StuRa die Belange in seiner Satzung nicht regeln.

Abschnitt Grundsätzliches

§ Rechte und Pflichten der Mitglieder

Begründung: Um die direkte Mitbestimmung der Studierenden auch von außerhalb von Organen gewährleisten zu können.

§ Aufgaben

1. Die Studentinnen- und Studenschaft wirkt nach den Interessen ihrer Mitgliedergruppe in der Selbstverwaltung der HTW Dresden mit und ist in den Organen und den Organen der Hochschule im angemessenen Verhältnis vertreten.
Begründung: zum besseren Verständnis.

§ Gliederung

Streichung des 2. Satzes unter Nr. 2. Begründung: die FSRs nutzen diese Regelung nicht.

§ Wahlen

3.: Mitwirkungsordnung streichen und durch Zusammenwirkungsordnung ersätzen Begründung: es wird eine Zusammenwirkungsordnung geben, in der die Mitwirkung aller Beteiligten geklärt wird.

Ich dacht die Mitwirkungsordnung soll sachen wie " Wer bekommt ein Gremiensemester klären und die Zusammenwirkungsordnung klährt, mit welchen Organisationen der Stura zasammenarbeiten kann. Oder soll das jetzt verschmolzen werden ??? Dann würd ichs aber "Mitwirkungs- und Zusammenwirkungsordnung" nennen.--JosEifler 14:29, 14. Apr 2011 (CEST)

Abschnitt Organe

§ Zusammensetzung

4. Werden in einer Fachschaft weniger als die Mindestzahl gemäß Absatz 3 in den FSR gewählt, verwaltet der StuRa die Fachschaft. Begründung: zum besseren Verständnis umformuliert

§ Zusammenarbeit

zu 1.: Hochschulrat streichen und durch VertreterInnenversammlung ersetzen
Begründung: es gibt bereits einen Hochschulrat. Dies führt Verwechslung.

zu 2.: Aufzählung um Kommissionen ergänzen
Begründung: beispielsweise Senatskommissionen werden sonst nicht erwähnt


§ Beschlüsse

1. Die Studentinnen- und Studentenschaft durch Studentinnen- und Studentenrat ersetzen Begründung: Faktisch gibt sich der StuRa (für die Studis) eine Ordnung nicht die Studentenschaft.

§ Ordnungen

1. Grundordnung durch Satzung ersetzen