StuRa Diskussion:Satzung/Dokument/Entwurf2011: Unterschied zwischen den Versionen
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Abs 3 Ergänzung der bindenden Ordnungen um Rechtssicherheit zu bekommen und Klarheit darüber zu schaffen, welche Ordnungen für alle gelten. |
Version vom 28. April 2011, 18:44 Uhr
Ergebnisse Ausschuss Grundordnung
Abweichen zur Begründung aus Grundordnung/Begründung gelten folgende Änderungsbegründungen.
Bezeichnung der Ordnung
Bessere die Bezeichnung "Satzung" als Grundordnung verwenden.
Begründung:
Die Hochschule gibt sich eine Grundordnung. Daher könnte es zu Verwechslungen kommen. Satzung hat die gleiche Rechtswirkung wie Grundordnung.
Vorbemerkungen
Bezeichnung
ergänzen: Die Bezeichnung Organe bezieht sich auf die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft.
Begründung: Für die anderen Organe (die der Hochschule) kann der StuRa die Belange in seiner Satzung nicht regeln.
Abschnitt Grundsätzliches
§ Rechte und Pflichten der Mitglieder
Begründung: Um die direkte Mitbestimmung der Studierenden auch von außerhalb von Organen gewährleisten zu können.
§ Aufgaben
1. Die Studentinnen- und Studenschaft wirkt nach den Interessen ihrer Mitgliedergruppe in der Selbstverwaltung der HTW Dresden mit und ist in den Organen und den Organen der Hochschule im angemessenen Verhältnis vertreten.
Begründung: zum besseren Verständnis.
§ Gliederung
In Abs2 Satz 1 "in der Regel" ergänzt, um ggf. Abweichungen vom Zuordnungszwang erreichen zu können. Damit entfällt Abs2 Satz 2 aus dem ursprünglichen Entwurf. Vorteil dieser Nichtdefiniertheit ist auch, das sowohl der FSR als auch der StuRa ggf. Entscheidungen über die Zuordnung von Studiengängen treffen könnte, falls nötig.
Abschnitt Organe
§ Zusammensetzung
Begründung:Abs 4 zum besseren Verständnis umformuliert.
§ Zusammenarbeit
zu 1.: Hochschulrat streichen und durch VertreterInnenversammlung ersetzen
Begründung: es gibt bereits einen Hochschulrat. Dies führt Verwechslung.
zu 2.: Aufzählung um Kommissionen ergänzen
Begründung: beispielsweise Senatskommissionen werden sonst nicht erwähnt
Abschnitt Verfahren
§ Ordnungen
Abs 3 Ergänzung der bindenden Ordnungen um Rechtssicherheit zu bekommen und Klarheit darüber zu schaffen, welche Ordnungen für alle gelten.