StuRa Diskussion:Satzung/Dokument/Entwurf2011: Unterschied zwischen den Versionen
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: Mir ist da grad nochwas aufgefallen. "ist in den '''Organen''' und den Organen der Hochschule im angemessenen Verhältnis". Das fett markierte Organen bezieht sich nach "Bezeichnungen" auf die Organe der Studentenschaft. Freilich sind wir dort im angemessenen Verhältnis vertreten, sogar mehr als das. Das müssen wir wohl noch umformulieren.--[[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] 23:48, 28. Apr 2011 (CEST) | |||
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Version vom 28. April 2011, 22:48 Uhr
Ergebnisse Ausschuss Grundordnung
Abweichen zur Begründung aus Grundordnung/Begründung gelten folgende Änderungsbegründungen.
Bezeichnung der Ordnung
Bessere die Bezeichnung "Satzung" als Grundordnung verwenden.
Begründung:
Die Hochschule gibt sich eine Grundordnung. Daher könnte es zu Verwechslungen kommen. Satzung hat die gleiche Rechtswirkung wie Grundordnung.
Vorbemerkungen
Bezeichnung
ergänzen: Die Bezeichnung Organe bezieht sich auf die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft.
Begründung: Für die anderen Organe (die der Hochschule) kann der StuRa die Belange in seiner Satzung nicht regeln.
Abschnitt Grundsätzliches
§ Rechte und Pflichten der Mitglieder
Begründung: Um die direkte Mitbestimmung der Studierenden auch von außerhalb von Organen gewährleisten zu können.
§ Aufgaben
1. Die Studentinnen- und Studentenschaft wirkt nach den Interessen ihrer Mitgliedergruppe in der Selbstverwaltung der HTW Dresden mit und ist in den Organen und den Organen der Hochschule im angemessenen Verhältnis vertreten.
Begründung: zum besseren Verständnis.
- Mir ist da grad nochwas aufgefallen. "ist in den Organen und den Organen der Hochschule im angemessenen Verhältnis". Das fett markierte Organen bezieht sich nach "Bezeichnungen" auf die Organe der Studentenschaft. Freilich sind wir dort im angemessenen Verhältnis vertreten, sogar mehr als das. Das müssen wir wohl noch umformulieren.--JosEifler 23:48, 28. Apr 2011 (CEST)
§ Gliederung
In Abs2 Satz 1 "in der Regel" ergänzt, um ggf. Abweichungen vom Zuordnungszwang erreichen zu können. Damit entfällt Abs2 Satz 2 aus dem ursprünglichen Entwurf. Vorteil dieser Nichtdefiniertheit ist auch, das sowohl der FSR als auch der StuRa ggf. Entscheidungen über die Zuordnung von Studiengängen treffen könnte, falls nötig.
Abschnitt Organe
§ Zusammensetzung
Begründung:Abs 4 zum besseren Verständnis umformuliert.
§ Zusammenarbeit
zu 1.: Hochschulrat streichen und durch VertreterInnenversammlung ersetzen
Begründung: es gibt bereits einen Hochschulrat. Dies führt Verwechslung.
zu 2.: Aufzählung um Kommissionen ergänzen
Begründung: beispielsweise Senatskommissionen werden sonst nicht erwähnt
Abschnitt Verfahren
§ Ordnungen
Abs 3 Ergänzung der bindenden Ordnungen um Rechtssicherheit zu bekommen und Klarheit darüber zu schaffen, welche Ordnungen für alle gelten.