Studentenbegehren: Unterschied zwischen den Versionen
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Studentenbegehren sind das kleinere Pendant zu [[Bürgerbegehren]]. Stimmt mindestens ein bestimmter Anteil an StudentInnen via Unterschrifftenliste o.ä. für eine bestimmte Sache, wird eine Entscheidung im zuständigen [[Gremium]] angestrebt. Oder aber es wird ein [[Studentenentscheid]] zur betreffenden Sache durchgeführt. | Studentenbegehren sind das kleinere Pendant zu [[Bürgerbegehren]]. Stimmt mindestens ein bestimmter Anteil an StudentInnen via Unterschrifftenliste o. ä. für eine bestimmte Sache, wird eine Entscheidung im zuständigen [[Gremium]] angestrebt. Oder aber es wird ein [[Studentenentscheid]] zur betreffenden Sache durchgeführt. | ||
Bindend sollte der Ausgang eines solchen Begehren für Organe der Studentenschaft, jedoch möglichst auch für Hochschulgremien sein, sofern es positiv ausgegangen ist. | Bindend sollte der Ausgang eines solchen Begehren für Organe der Studentenschaft, jedoch möglichst auch für Hochschulgremien sein, sofern es positiv ausgegangen ist. |
Aktuelle Version vom 6. Mai 2011, 14:56 Uhr
Grundsätzliches[Bearbeiten]
Studentenbegehren sind das kleinere Pendant zu Bürgerbegehren. Stimmt mindestens ein bestimmter Anteil an StudentInnen via Unterschrifftenliste o. ä. für eine bestimmte Sache, wird eine Entscheidung im zuständigen Gremium angestrebt. Oder aber es wird ein Studentenentscheid zur betreffenden Sache durchgeführt.
Bindend sollte der Ausgang eines solchen Begehren für Organe der Studentenschaft, jedoch möglichst auch für Hochschulgremien sein, sofern es positiv ausgegangen ist.