Bereich Gebühren: Unterschied zwischen den Versionen
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* Die HTW Dresden erhebt für die Ausübung von Amtshandlungen Verwaltungsgebühren und Auslagen, welche in der Anlage der [[Gebührenordnung]] erfasst sind. | * Die HTW Dresden erhebt für die Ausübung von Amtshandlungen Verwaltungsgebühren und Auslagen, welche in der Anlage der [[Gebührenordnung]] erfasst sind. | ||
== Aktionsbündnis gegen Studiengebühren == | |||
Das [http://www.abs-bund.de Aktionsbündnis gegen Studiengebühren] kurz ABS, 1999 entstanden, tritt für die Gebührenfreiheit des Hochschulstudiums ein. | |||
Der [http://www.abs-bund.de/uploads/media/Flyer_Argumente_gegen_Studiengebuehren.pdf aktuelle Flyer] zählt Argumente gegen Studiengebühren auf und widerlegt Behauptungen, welche die Erhebung von Studiengebühren rechtfertigen. | |||
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Version vom 10. Mai 2011, 16:36 Uhr
Aufgaben
Zusammenarbeit
mit
Rechenschaft
Amtstragendepersonen
Name | Amtszeit |
---|---|
Sven Hoser | 11-04-26 - heute |
Stellen
Themen
Studiengebühren
- Gebührenordnung der HTW Dresden
Allgemeine Studiengebühren
- keine
Langzeitstudiengebühren
- derzeit gibt es keine Langzeitstudiengebühren, eine Erhebung wurde allerdings im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP aufgeführt, sodass es ungewiss ist ob und wann Langzeitstudiengebühren erhoben werden
Zweitstudiumsgebühren
- 300,00 EUR pro Semester
- Zweitstudium heißt, wenn die Gesamtstudiendauer die Frist nach §23 Abs. 4 Satz 2 und 3 SächsHG bezogen auf das Erststudium, überschritten hat
Verwaltungsgebühren
- Die HTW Dresden erhebt für die Ausübung von Amtshandlungen Verwaltungsgebühren und Auslagen, welche in der Anlage der Gebührenordnung erfasst sind.
Aktionsbündnis gegen Studiengebühren
Das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren kurz ABS, 1999 entstanden, tritt für die Gebührenfreiheit des Hochschulstudiums ein. Der aktuelle Flyer zählt Argumente gegen Studiengebühren auf und widerlegt Behauptungen, welche die Erhebung von Studiengebühren rechtfertigen.