Antrag Aufwandsentschädigung Tätigkeitsbeschreibung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 17. Mai 2011, 10:30 Uhr

Beantragende

Antragstext

Der StuRa möge gemäß § 33 der Finanzordnung beschließen den Aufwand für die Erstellung der Tätigkeitsbeschreibung zur Erfüllung der Aufgaben des StuRa entschädigen.

Begründung

Die Erarbeitung stellt eine Leistung dar und ist besonders arbeitsintensiv. Die Höhe der Entschädigung ist entsprechend des geschätzten Aufwandes anzupassen und zu diskutieren. Der Grad der Erfüllung, der durch den StuRa beschlossen wird, ist anteilig von der Entschädigung auszuzahlen.

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Der voraussichtliche Aufwand zur Umsetzung des Antrages ist zu schätzen und eine entsprechende Entschädigung sollte in Aussicht gestellt werden. Kateorie:Aufwandsentschädigung