StuRa Diskussion:Geschäftsordnung/Dokument: Unterschied zwischen den Versionen
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(§ Ordnungen) |
K (Diskussion:Geschäftsordnung/Dokument wurde nach Diskussion:Geschäftsordnung der StudentInnenschaft/Dokument verschoben: um diese GO von der GO des StuRa, der des Senats oder einer anderen zu unterscheiden) |
(kein Unterschied)
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Version vom 18. Mai 2011, 04:55 Uhr
§ Sitzung
Vermerk zur ordnungsgemäßen Einberufung von ordentlichen Sitzungen (bedarf es nicht)
Notwendigkeit eines Beschlusses
Insbesondere rechtsgeschäftlichen Erklärungen bedürfen einen befassten Beschluss des Organes.
Notwendige Mehrheiten
Beschlüsse und Änderungen der Ordnung bedürfen der Mehrheit der Mitglieder. (Mehrheit bedeutet, das Organ kann auch festlegen, dass eine zwei/drittel Mehrheit nötig ist o.Ä.)
§ Ordnungen
Bei der Genehmigung der Ordnungen der Organe durch den StuRa ist es nicht notwendig, dass der gesamte StuRa dieses tut. (z.B. Ausschuss)