Studentisches Jahresticket: Unterschied zwischen den Versionen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
(vorbereiteten Text vervollständigt und veröffentlicht) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Das [[Semesterticket]] ist der [[Fahrausweis]] für die [[Studentinnen und Studenten]] unserer [[HTW Dresden]]. Das [[Semesterticket]] ist eine freiwillig vereinbarte Leistung von und für die [[Studentinnen- und Studentenschaft]]. Daher ist auch der [[StuRa]] Vertragspartner und beschließt, als das [[zentrale Ebene | zentrales]] [[Organ]], ob das [[Semesterticket]] weitergeführt wird. Der Preis für das [[Semesterticket]] wird als [[Semesterbeitrag]] eingezogen. | |||
Das [[Semesterticket]] ist der [[Fahrausweis]] für die [[Studentinnen und Studenten]] unserer [[HTW Dresden]]. Das [[Semesterticket]] ist eine freiwillig vereinbarte Leistung von und für die [[Studentinnen- und Studentenschaft]]. Daher ist auch der [[StuRa]] Vertragspartner und beschließt, als das [[zentrale Ebene | zentrales]] [[Organ]], ob das [[Semesterticket]] weitergeführt wird. | |||
== Fahrausweis == | == Fahrausweis == | ||
Zeile 8: | Zeile 7: | ||
=== Ticket für die Tarifzone der Dresdner Verkehrsbetriebe === | === Ticket für die Tarifzone der Dresdner Verkehrsbetriebe === | ||
; Vertragspartner: [[DVB]]. | |||
Wenn es ein [[#Ticket für den Verbundraum des Verkehrsverbund Oberelbe | Ticket für den Verbundraum]] des [[VVO]] gibt, braucht es eigentlich nicht wirklich ein eigenes ''Ticket für die Tarifzone der Dresdner Verkehrsbetriebe''. Details, etwa besondere Nutzung wie Fahrradmitnahme oder Bergbahnen, sollten dann aber im Rahmen der Verhandlungen zum [[#Ticket für den Verbundraum des Verkehrsverbund Oberelbe | Ticket für den Verbundraum]] des [[VVO]] einbezogen werden. | Wenn es ein [[#Ticket für den Verbundraum des Verkehrsverbund Oberelbe | Ticket für den Verbundraum]] des [[VVO]] gibt, braucht es eigentlich nicht wirklich ein eigenes ''Ticket für die Tarifzone der Dresdner Verkehrsbetriebe''. Details, etwa besondere Nutzung wie Fahrradmitnahme oder Bergbahnen, sollten dann aber im Rahmen der Verhandlungen zum [[#Ticket für den Verbundraum des Verkehrsverbund Oberelbe | Ticket für den Verbundraum]] des [[VVO]] einbezogen werden. | ||
=== Ticket für den Verbundraum des Verkehrsverbund Oberelbe === | === Ticket für den Verbundraum des Verkehrsverbund Oberelbe === | ||
[[VVO]] (inklusive [[DVB]]) | ; Verhandlungspartner: [[VVO]] (inklusive [[DVB]]) | ||
=== Ticket für den | ==== Vertrag zum Ticket für den Verbundraum des Verkehrsverbund Oberelbe 2009 ==== | ||
[[ | * 2-Jahresvertrag WS 2009/10 - SS 2012 | ||
* Beitrag: 105,60 Euro | |||
Verhandlungen aus unserem [[StuRa]] führten: | |||
** [[Benutzer:Denny|Denny]] | |||
** [[Benutzer:MartinKamke|MartinKamke]] | |||
= | ==== Vertrag zum Ticket für den Verbundraum des Verkehrsverbund Oberelbe 2011 ==== | ||
= | ==== Nutzung von Bergbahnen für Anwohner im Umkreis von 800m um die Bergstation ==== | ||
== Nutzung von Bergbahnen für Anwohner im Umkreis von 800m um die Bergstation == | |||
* Berechtigte HTW Studenten können bei Vorlage von Personalausweis und Studentenausweis die Bergbahnen nutzen. | * Berechtigte HTW Studenten können bei Vorlage von Personalausweis und Studentenausweis die Bergbahnen nutzen. | ||
:'''Problem''':Was ist wenn der Studi nicht in Dresden gemeldet ist?! | :'''Problem''':Was ist wenn der Studi nicht in Dresden gemeldet ist?! | ||
Zeile 34: | Zeile 30: | ||
:*Stand: 28.05.2010, DVB-Callcenter | :*Stand: 28.05.2010, DVB-Callcenter | ||
= | === Ticket für den Schienenpersonennahverkehr Sachsen === | ||
; zuständige Stelle: [[DB Regio]] in Sachsen | |||
==== Vertrag zum Ticket für den Schienenpersonennahverkehr Sachsen ==== | |||
==== Vertrag zum Ticket für den Schienenpersonennahverkehr Sachsen 2010 ==== | |||
Der Vertrag wurde 2010-XX-XX abgeschlossen. Er hat eine Laufzeit bis einschließlich 2013-XX-XX ([[SoSe]] 2013). Er beinhaltet ein Sonderkündigungsrecht bis 2011-0X-XX, das auf Grund der Befragung zum sachsenweiten Semesterticket 2011, nicht genutzt wurde. | |||
===== Erläuterungen zum Vertrag zum Ticket für den Schienenpersonennahverkehr Sachsen 2010 ===== | |||
§ 1 Abs. 7 Maßnahmen zur Auslastungssteuerung | |||
: Erklärung [[DB Regio]] (Herr Ignatzek, Mail 03.08.2010): Auswirkungen hat diese Regelung derzeit nicht. Sollten sich Auslastungsschwierigkeiten ergeben müssten wir zeitlich definierte Züge festlegen auf denen das Semesterticket nicht gilt. Dies muss aber erst die Erfahrung zeigen, ob wir hiervon Gebrauch machen müssen und wenn ja in welchem Umfang. Dies war auch eine Forderung der [http://de.wikipedia.org/wiki/Nichtbundeseigene_Eisenbahn NE-Bahnen]. | |||
§ 5 Abs.3 Befragungsinhalte | |||
: Erklärung [[DB Regio]] (Herr Ignatzek, Mail 03.08.2010): Hier müssen auch die Belange der [http://de.wikipedia.org/wiki/Nichtbundeseigene_Eisenbahn NE-Bahnen] Berücksichtigung finden. Mit Hilfe der Befragung sollten gesamthaft Erkenntnisse geweonnen werden, wie sich ggf. die Nachfrage gegenüber der Vorab-Erhebung geändert haben. Die daraus gewonnenen Ergebnisse haben keine Auswirkungen auf den mit Ihnen abgestimmten Preise für die ersten 3 Jahre. Vielmehr wollen Sie [http://de.wikipedia.org/wiki/Nichtbundeseigene_Eisenbahn NE-Bahnen] sehen, wie sich ggf. das Nutzungsverhalten geändert hat und es einer Anpassung zwischen den beteiligten Eisenbahn zur Anwendung kommenden Einnahmeaufteilungsschlüssel bedarf. Somit ist eine über die reine Ja/Nein-Frage hinausgehende Befragung sinnvoll. | |||
===== geänderte Passagen zum Vertrag zum Ticket für den Schienenpersonennahverkehr Sachsen 2010 ===== | |||
§ 4 Abs. 4 Separate Zahlungsfristen für den StuRa HTW Dresden | |||
: Begründung: Die Hochschule kann aus verwaltungstechnischen Gründen die vorgegebenen Fristen nicht einhalten. | |||
§ 7 Abs. 1: Sonderkündigungsrecht bis zum 30.05.2011 statt 30.06.2011 | |||
: Begründung: [[StuRa TU Dresden]] muss bis Mitte Juli Semesterbeitragszahlen an das Immatrikulationsamt geben. | |||
===== entfernte Passagen zum Vertrag zum Ticket für den Schienenpersonennahverkehr Sachsen 2010 ===== | |||
§ 3 Abs. 2 letzter Satz: Eine Rückerstattung für die Zeit der Semesterferien erfolgt generell nicht. | |||
: Begründung: Befreiungen bzw. Rückerstattungen werden in der Beitragsordnung der StuRä geregelt. | |||
== Gegebenheiten beim [[StudSek]] == | Anlage I 2.2 letzter Satz: insbesondere Gast- und Nebenhörer. | ||
: Begründung: Nebenhörerinnen Nebenhörern in Dresden soll es möglich sein das [[SPNV]]-Semesterticket zu erwerben. | |||
== Verwaltung == | |||
=== Gegebenheiten beim [[StudSek]] === | |||
* Zur Vorbereitung des Rückmeldezeitraums wird das System umgestellt, | * Zur Vorbereitung des Rückmeldezeitraums wird das System umgestellt, | ||
** Die Beitragshöhe je Studierendenart (Normal<!-- Direktstudium -->, [[IB]]<!-- im Studienablauf regulär vorgesehenes Semester im Ausland -->, [[Fernstudium]]) wird ins System eingetragen und kann nachher nur noch händisch für jeden der Studierenden einzeln geändert werden. | ** Die Beitragshöhe je Studierendenart (Normal<!-- Direktstudium -->, [[IB]]<!-- im Studienablauf regulär vorgesehenes Semester im Ausland -->, [[Fernstudium]]) wird ins System eingetragen und kann nachher nur noch händisch für jeden der Studierenden einzeln geändert werden. | ||
** Ab diesem Zeitpunkt ist keine Änderung des Status zum Semesterticket (keine Rückerstattung) mehr möglich. | ** Ab diesem Zeitpunkt ist keine Änderung des Status zum Semesterticket (keine Rückerstattung) mehr möglich. | ||
== Vereinbarung zum Semesterticket (angestrebt)== | === Vereinbarung zum Semesterticket (angestrebt) === | ||
* Das [[StudSek | Studentensekretariat (StudSek)]] überweist entsprechend der vereinbarten Modalitäten mit den Verkehrsunternehmen (VU) die eingenommenen [[Semesterbeitrag#Beitrag für das Semesterticket | Beiträge der beiden Semesterticket]]s, für das [[VVO]]-Ticket an die [[DVB | DVB AG]] und für das [[SPNV]] Ticket in Sachsen an die [[DB Regio AG]]. | * Das [[StudSek | Studentensekretariat (StudSek)]] überweist entsprechend der vereinbarten Modalitäten mit den Verkehrsunternehmen (VU) die eingenommenen [[Semesterbeitrag#Beitrag für das Semesterticket | Beiträge der beiden Semesterticket]]s, für das [[VVO]]-Ticket an die [[DVB | DVB AG]] und für das [[SPNV]] Ticket in Sachsen an die [[DB Regio AG]]. | ||
Zeile 49: | Zeile 74: | ||
*: ''Bei Beantragung und Genehmigung des [[Urlaubssemester]]s nach dem Ende des [[Rückmeldung#Zeitraum | Rückmeldezeitraum]]es'' bzw. nach bereits erfolgter [[Rückmeldung]] muss die Studentin oder der Student einen [[Antrag zum Semesterticket | Antrag auf Rückerstattung vom Beitrag für das Semesterticket]] beim [[StuRa]] stellen. | *: ''Bei Beantragung und Genehmigung des [[Urlaubssemester]]s nach dem Ende des [[Rückmeldung#Zeitraum | Rückmeldezeitraum]]es'' bzw. nach bereits erfolgter [[Rückmeldung]] muss die Studentin oder der Student einen [[Antrag zum Semesterticket | Antrag auf Rückerstattung vom Beitrag für das Semesterticket]] beim [[StuRa]] stellen. | ||
== Befreiung und Rückerstattung == | === Befreiung und Rückerstattung === | ||
=== Antragsbearbeitung === | ==== Antragsbearbeitung ==== | ||
==== Nachweise nach Erstattungsgründen ==== | ===== Nachweise nach Erstattungsgründen ===== | ||
* Exmatrikulation | * Exmatrikulation | ||
*:Exmatrikulationsbescheinigung | *:Exmatrikulationsbescheinigung | ||
Zeile 62: | Zeile 87: | ||
*Meldebescheinigungen gelten Regelmäßig nicht als Nachweise für die Befreiung oder Erstattung des Beitrages für das Semesterticket! | *Meldebescheinigungen gelten Regelmäßig nicht als Nachweise für die Befreiung oder Erstattung des Beitrages für das Semesterticket! | ||
=== Abrechnung mit der DVB AG === | ==== Abrechnung mit der DVB AG ==== | ||
Bei der Beitragszahlung der Semestertickets an die DVB AG sind folgende | Bei der Beitragszahlung der Semestertickets an die DVB AG sind folgende | ||
Zeile 96: | Zeile 121: | ||
0351-8571107 | 0351-8571107 | ||
=== Sonderfälle | ==== Sonderfälle ==== | ||
= Entwicklung Semestertickets in Sachsen = | == Entwicklung Semestertickets in Sachsen == | ||
== Leipzig == | === Leipzig === | ||
In Leipzig ist das Studentenwerk (StuWe) Vertragspartner für die Verkehrsunternehmen und ein Mobilitätsausschuss handelt das Ticket aus. Da das StuWe Vertragspartner ist die Einflussnahme der Studierenden auf die Ticketverhandlungen geringer als in Dresden bzw. Chemnitz. In den vergangenen Jahren wurde versucht dies von Seiten der Studierendenschaften zu ändern. Dieser Vorstoß wurde von den Verkehrsunternehmen mit Hinweis auf mögliche Zahlungsunregelmäßigkeiten und –ausfälle abgelehnt. | In Leipzig ist das Studentenwerk (StuWe) Vertragspartner für die Verkehrsunternehmen und ein Mobilitätsausschuss handelt das Ticket aus. Da das StuWe Vertragspartner ist die Einflussnahme der Studierenden auf die Ticketverhandlungen geringer als in Dresden bzw. Chemnitz. In den vergangenen Jahren wurde versucht dies von Seiten der Studierendenschaften zu ändern. Dieser Vorstoß wurde von den Verkehrsunternehmen mit Hinweis auf mögliche Zahlungsunregelmäßigkeiten und –ausfälle abgelehnt. | ||
=== Uni Leipzig === | ==== Uni Leipzig ==== | ||
Abstimmung zum Semesterticket (Januar 2011). | Abstimmung zum Semesterticket (Januar 2011). | ||
* 51% Sockelmodell - Tarifzone Leipzig für 32 Euro (alle) + 86 Euro (optional) | * 51% Sockelmodell - Tarifzone Leipzig für 32 Euro (alle) + 86 Euro (optional) | ||
Zeile 132: | Zeile 134: | ||
* Beteiligung 29% | * Beteiligung 29% | ||
=== HTWK Leipzig === | ==== HTWK Leipzig ==== | ||
* 2008 bis 2012: 4-Jahresvertrag [[MDV]]-Sozialticket für 101 Euro (2011) | * 2008 bis 2012: 4-Jahresvertrag [[MDV]]-Sozialticket für 101 Euro (2011) | ||
* Mai 2011 | * Mai 2011 | ||
== Chemnitz == | === Chemnitz === | ||
Einführung sachsenweites Semesterticket ab WiSe 2010/11 für 35 Euro. | Einführung sachsenweites Semesterticket ab WiSe 2010/11 für 35 Euro. | ||
== Freiberg == | === Freiberg === | ||
Freiberg liegt im Grenzgebiet zwischen [[VMS]] und [[VVO]], gehört aber ausschließlich zum [[VMS]]. | Freiberg liegt im Grenzgebiet zwischen [[VMS]] und [[VVO]], gehört aber ausschließlich zum [[VMS]]. | ||
Version vom 24. Mai 2011, 02:49 Uhr
Das Semesterticket ist der Fahrausweis für die Studentinnen und Studenten unserer HTW Dresden. Das Semesterticket ist eine freiwillig vereinbarte Leistung von und für die Studentinnen- und Studentenschaft. Daher ist auch der StuRa Vertragspartner und beschließt, als das zentrales Organ, ob das Semesterticket weitergeführt wird. Der Preis für das Semesterticket wird als Semesterbeitrag eingezogen.
Fahrausweis
Als Fahrausweis dient der Studentinnen- und Studentenausweis.
Tickets
Ticket für die Tarifzone der Dresdner Verkehrsbetriebe
- Vertragspartner
- DVB.
Wenn es ein Ticket für den Verbundraum des VVO gibt, braucht es eigentlich nicht wirklich ein eigenes Ticket für die Tarifzone der Dresdner Verkehrsbetriebe. Details, etwa besondere Nutzung wie Fahrradmitnahme oder Bergbahnen, sollten dann aber im Rahmen der Verhandlungen zum Ticket für den Verbundraum des VVO einbezogen werden.
Ticket für den Verbundraum des Verkehrsverbund Oberelbe
Vertrag zum Ticket für den Verbundraum des Verkehrsverbund Oberelbe 2009
- 2-Jahresvertrag WS 2009/10 - SS 2012
- Beitrag: 105,60 Euro
Verhandlungen aus unserem StuRa führten:
Vertrag zum Ticket für den Verbundraum des Verkehrsverbund Oberelbe 2011
Nutzung von Bergbahnen für Anwohner im Umkreis von 800m um die Bergstation
- Berechtigte HTW Studenten können bei Vorlage von Personalausweis und Studentenausweis die Bergbahnen nutzen.
- Problem:Was ist wenn der Studi nicht in Dresden gemeldet ist?!
- Verfahrenweise TU Dresden:
- Normalerweise bekommen die berechtigten Studenten bei Vorlage ihres Personalausweises in einem Servicepunkt der DVB einen Vermerk, der zur Benutzung der Bergbahnen berechtigt. Da aber an der HTW eine Plastikkarte als Studentenausweis eingesetzt wird, ist das Aufbringen dieses handschriftlichen Vermerks nicht möglich.
- Stand: 28.05.2010, DVB-Callcenter
Ticket für den Schienenpersonennahverkehr Sachsen
- zuständige Stelle
- DB Regio in Sachsen
Vertrag zum Ticket für den Schienenpersonennahverkehr Sachsen
Vertrag zum Ticket für den Schienenpersonennahverkehr Sachsen 2010
Der Vertrag wurde 2010-XX-XX abgeschlossen. Er hat eine Laufzeit bis einschließlich 2013-XX-XX (SoSe 2013). Er beinhaltet ein Sonderkündigungsrecht bis 2011-0X-XX, das auf Grund der Befragung zum sachsenweiten Semesterticket 2011, nicht genutzt wurde.
Erläuterungen zum Vertrag zum Ticket für den Schienenpersonennahverkehr Sachsen 2010
§ 1 Abs. 7 Maßnahmen zur Auslastungssteuerung
- Erklärung DB Regio (Herr Ignatzek, Mail 03.08.2010): Auswirkungen hat diese Regelung derzeit nicht. Sollten sich Auslastungsschwierigkeiten ergeben müssten wir zeitlich definierte Züge festlegen auf denen das Semesterticket nicht gilt. Dies muss aber erst die Erfahrung zeigen, ob wir hiervon Gebrauch machen müssen und wenn ja in welchem Umfang. Dies war auch eine Forderung der NE-Bahnen.
§ 5 Abs.3 Befragungsinhalte
- Erklärung DB Regio (Herr Ignatzek, Mail 03.08.2010): Hier müssen auch die Belange der NE-Bahnen Berücksichtigung finden. Mit Hilfe der Befragung sollten gesamthaft Erkenntnisse geweonnen werden, wie sich ggf. die Nachfrage gegenüber der Vorab-Erhebung geändert haben. Die daraus gewonnenen Ergebnisse haben keine Auswirkungen auf den mit Ihnen abgestimmten Preise für die ersten 3 Jahre. Vielmehr wollen Sie NE-Bahnen sehen, wie sich ggf. das Nutzungsverhalten geändert hat und es einer Anpassung zwischen den beteiligten Eisenbahn zur Anwendung kommenden Einnahmeaufteilungsschlüssel bedarf. Somit ist eine über die reine Ja/Nein-Frage hinausgehende Befragung sinnvoll.
geänderte Passagen zum Vertrag zum Ticket für den Schienenpersonennahverkehr Sachsen 2010
§ 4 Abs. 4 Separate Zahlungsfristen für den StuRa HTW Dresden
- Begründung: Die Hochschule kann aus verwaltungstechnischen Gründen die vorgegebenen Fristen nicht einhalten.
§ 7 Abs. 1: Sonderkündigungsrecht bis zum 30.05.2011 statt 30.06.2011
- Begründung: StuRa TU Dresden muss bis Mitte Juli Semesterbeitragszahlen an das Immatrikulationsamt geben.
entfernte Passagen zum Vertrag zum Ticket für den Schienenpersonennahverkehr Sachsen 2010
§ 3 Abs. 2 letzter Satz: Eine Rückerstattung für die Zeit der Semesterferien erfolgt generell nicht.
- Begründung: Befreiungen bzw. Rückerstattungen werden in der Beitragsordnung der StuRä geregelt.
Anlage I 2.2 letzter Satz: insbesondere Gast- und Nebenhörer.
- Begründung: Nebenhörerinnen Nebenhörern in Dresden soll es möglich sein das SPNV-Semesterticket zu erwerben.
Verwaltung
Gegebenheiten beim StudSek
- Zur Vorbereitung des Rückmeldezeitraums wird das System umgestellt,
- Die Beitragshöhe je Studierendenart (Normal, IB, Fernstudium) wird ins System eingetragen und kann nachher nur noch händisch für jeden der Studierenden einzeln geändert werden.
- Ab diesem Zeitpunkt ist keine Änderung des Status zum Semesterticket (keine Rückerstattung) mehr möglich.
Vereinbarung zum Semesterticket (angestrebt)
- Das Studentensekretariat (StudSek) überweist entsprechend der vereinbarten Modalitäten mit den Verkehrsunternehmen (VU) die eingenommenen Beiträge der beiden Semestertickets, für das VVO-Ticket an die DVB AG und für das SPNV Ticket in Sachsen an die DB Regio AG.
- Nach erfolgter Überweisung teilt das StudSek dem StuRa die Höhe der an die VU überwiesenen Ticketbeiträge aufgeschlüsselt nach den VU mit. Des weiteren wird dem StuRa die Anzahl der zurückgemeldeten Studentinnen und Studenten sowie der Anteil der Studentinnen und Studenten im Urlaubssemester mitgeteilt.
- Urlaubssemester
- Bei Beantragung und Genehmigung des Urlaubssemesters vor Ende des Rückmeldezeitraumes wird auf die Zahlung der Beiträge für das Semesterticket verzichtet. Ein gesonderter Antrag der Studentin oder des Studenten auf Befreiung vom Semesterticket ist nicht erforderlich, da diese Studentinnen und Studenten gemäß der Beitragsordnung der Studentenschaft befreit sind. Wünscht eine Studentin oder ein Student während des Urlaubssemesters trotzdem das Semesterticket so ist der Antrag auf Nachkauf beim StuRa möglichst vor der Rückmeldung zu stellen damit der Beitrag für das Semesterticket gleich mit der Rückmeldung eingezogen werden kann.
- Bei Beantragung und Genehmigung des Urlaubssemesters nach dem Ende des Rückmeldezeitraumes bzw. nach bereits erfolgter Rückmeldung muss die Studentin oder der Student einen Antrag auf Rückerstattung vom Beitrag für das Semesterticket beim StuRa stellen.
Befreiung und Rückerstattung
Antragsbearbeitung
Nachweise nach Erstattungsgründen
- Exmatrikulation
- Exmatrikulationsbescheinigung
- Laufzettel mit Unterschrift(en) von Professoren der Fakultät
- Abschlussarbeit bereits eingereicht - Falls einE StudentIn die Abschlussarbeit bereits erstellt hat und nur noch auf die Bewertung und Verteidigung wartet, kann diese<R sich auch vom Ticket befreien bzw. es Rückerstatten lassen wenn er/sie bereits einen Arbeitsvertrag außerhalb des VVO nachweisen kann.
- Meldebescheinigungen gelten Regelmäßig nicht als Nachweise für die Befreiung oder Erstattung des Beitrages für das Semesterticket!
Abrechnung mit der DVB AG
Bei der Beitragszahlung der Semestertickets an die DVB AG sind folgende Termine zu beachten :
SS:
01.05. 90% überweisen
01.06. Rest überweisen
01.10. Endabrechnung per Mail an DVB und ggf. Überweisung
WS:
01.11. 90% überweisen
01.12. Rest überweisen
15.12. Zwischenrechnung per Mail an DVB und ggf. Überweisung
01.04. Endabrechnung per Mail an DVB und ggf. Überweisung
Kontoverbindung: | |
---|---|
Bankinstitut: | Dresdner Bank |
BLZ: | 850 800 00 |
Konto-Nr.: | 046 013 00 00 |
Stichwort: | Semesterticket |
Kontakt: Frau I. Leuschke leuschkei@dvbag.de 0351-8571107
Sonderfälle
Entwicklung Semestertickets in Sachsen
Leipzig
In Leipzig ist das Studentenwerk (StuWe) Vertragspartner für die Verkehrsunternehmen und ein Mobilitätsausschuss handelt das Ticket aus. Da das StuWe Vertragspartner ist die Einflussnahme der Studierenden auf die Ticketverhandlungen geringer als in Dresden bzw. Chemnitz. In den vergangenen Jahren wurde versucht dies von Seiten der Studierendenschaften zu ändern. Dieser Vorstoß wurde von den Verkehrsunternehmen mit Hinweis auf mögliche Zahlungsunregelmäßigkeiten und –ausfälle abgelehnt.
Uni Leipzig
Abstimmung zum Semesterticket (Januar 2011).
- 51% Sockelmodell - Tarifzone Leipzig für 32 Euro (alle) + 86 Euro (optional)
- 49% Sozialticket – MDV für 101 Euro
- Beteiligung 29%
HTWK Leipzig
- 2008 bis 2012: 4-Jahresvertrag MDV-Sozialticket für 101 Euro (2011)
- Mai 2011
Chemnitz
Einführung sachsenweites Semesterticket ab WiSe 2010/11 für 35 Euro.
Freiberg
Freiberg liegt im Grenzgebiet zwischen VMS und VVO, gehört aber ausschließlich zum VMS.
2010 wurde vom StuRa TU BA Freiberg dem Semesterticketbeauftragten die Aufnahme von Gesprächen mit der DB untersagt. Ziel dieser Gespräche war es eine Preisbildung vorzunehmen um eine Diskussions- und Argumentationsgrundlage zu haben.