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K →Aufgaben: Information und Beratung zu Finanzanträgen |
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Version vom 27. Mai 2011, 18:57 Uhr
Aufgaben
- Information und Beratung zu Finanzanträgen
- Annahme von Finanzanträgen
- Prüfung auf Vollständigkeit der Finanzanträge
- Entscheidung zu Finanzanträgen
- eigene Bewilligung von Finanzanträgen, die nur der Bewilligung bedürfen
- Weitergabe (gegebenenfalls mit Anmerkung) an die beschließende Stelle
- Buchung von positiven Entscheidungen
- Vorbereitung der Anweisungen
- ersatzweise (für die Referatsleitung Finanzen) Zeichnung der Anweisungen
- Buchung der Zahlung