Sitzung StuRa 2011-06-07: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Hinweis:''' ''Es sind Wahlzettel dafür bereitzustellen. Die LaTeX-Vorlage befindet sich auf dem rechten Ubuntu-Rechner im StuRa.''
'''Hinweis:''' ''Es sind Wahlzettel dafür bereitzustellen. Die LaTeX-Vorlage befindet sich auf dem rechten Ubuntu-Rechner im StuRa.''
=== Top 3: Aufhebung von AE-Beschlüssen/Zahlungen ===
====Antrag durch [[Benutzer:JosEifler|Jos]]:====
Der StuRa möge beschließen, sämtliche gültigen Beschlüsse, welche die Zahlungen von Aufwandsentschädigungen betreffen, aufzuheben. Des weitern sind mit sofortiger Wirkung keine Aufwandsentschädigungen mehr zu zahlen, bis eine Reglung getroffen wurde, die
# Haushaltkonform ist,
# gerecht ist,
# sicherstellen kann, das beantragte AEs auch gerechtfertigt sind.
Begründung:
Speziell der aktuell gefasste Beschluss des StuRa von der 12. Sitzung dieses Jahres ist sehr Grenzwertig.
* den er ist nicht Haushaltkonform
** in den mir überhaupt vorliegenden Haushaltsentwurf kann ich nicht erkennen, das bis zu rund 15 000 Euro allein für das erste Quartal an AEs vorgesehen sind
** wie viele Personen können überhaupt beantragen???
* das der Antragsteller komplett und selbst über die Höhe der ihm zustehenden AEs entscheidet, die ihm dann ohne Prüfung einer Gerechtfertigten Höhe ausgezahlt werden, öffnet dem Vorwurf der Selbstbedienung Tür und Tor, und zwar richtig weit.
* es gab wohl kaum den Willen, einen solch weitreichenden Beschluss entsprechend zu kommunizieren
** einen Tag nach der Sitzung war das Plon abgeschiert
** Ignorierung von entsprechenden Konsensen ([z.B.:[[AG AE]])
* die Regelung ist Ungerecht
** je nach beantragter Höhe der AEs kann im 2., 3., oder 4. Quartal an niemanden mehr eine AE gezahlt werden, den die dafür vorgesehenen Mittel sind dann Ausgeschöpft
** jemand der beispielsweise erst im Wintersemester 2011 Immatrikuliert wird und dann sogleich viele Aufgaben übernimmt, wäre benachteiligt


==Infothemen==
==Infothemen==

Version vom 6. Juni 2011, 15:58 Uhr

Topliste zur 20. Sitzung des StuRa 2011

Details

   Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr
   Sitzungsende: 
   Stimmberechtigte zu Sitzungsbeginn: 
   Protokoll: 
   Sitzungsleitung: Marcel    

Abstimmungsmarkierung (+/-/+-)

Anwesenheit stimmberechtigt


beratend


Gäste


Verlauf


Topliste

Top 0 : Formalia

Top 1 : Prüfung Antrag auf Beurlaubung

Der StuRa soll sich zwischen beiden vorliegenden Angeboten des Antrag vom 6. April 2011 [1] entscheiden, um diesen mit der Prüfung der Sachlage zum Urlaubsantrag der HTW Dresden zu beauftragen. Dabei sind folgende Angebote konkurrierend abzustimmen.

Hinweis von PaulRiegel
Es kann nicht sein, dass eine "Alternativwahl" zu einem Beschluss führt. Zumindest sollte so aus meiner Sicht nicht verfahren werden können. Nach dem Finden einer Mehrheit für eine der Alternativen ist mindestens noch abschließend noch ein Beschluss mit der Mehrheit an Zustimmungen herzustellen. Sollte das nicht der Fall sein gibt es aus meiner Sicht keinen Beschluss! Kollegiale -- PaulRiegel 08:37, 6. Jun 2011 (CEST)
Wie der StuRa der TU Dresden handhabe auch ich eine konkurrierende Abstimmung. Da es nirgendwo eine Reglung gibt, das dies nicht zulässig sei, wird es so durchgeführt. Conny 10:54, 6. Jun 2011 (CEST).
Beim StuRa der TU Dresden gibt es in dessen Geschäftsordnung § 12 Abs. 8 eine Regelung dazu. Nur in dieser Form kann der StuRa TU DD abgestimmt haben. Ich schlage vor, wir nutzten das selbe vorgehen.--JosEifler 14:14, 6. Jun 2011 (CEST)
  • Wer ist für Angebot 1?
Sehr geehrter Herr Nutschan,
die Beratung wird nach Bedeutung und Aufwand abgerechnet.
Wenn es eine allgemeingültige Aussage werden soll: 150 Euro zzgl. Umsatzsteuer.
Mit freundlichem Gruß


  • Wer ist für Angebot 2?
Sehr geehrter Herr Nutschan,
unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 26. Januar 2011, 17:19 Uhr teile ich Ihnen im Auftrag von Herrn Rechtsanwalt ... mit, dass Herr ... grundsätzlich bereit ist, die Bearbeitung Ihrer Anfrage zu übernehmen. Es handelt sich um folgende Fragestellung, die im Rahmen eines Beratungsgesprächs oder eines Kurzgutachtens einer Bearbeitung unterzogen werden soll:
„Ist die HTW nach derzeit geltendem Recht berechtigt, einen Antrag eines Studenten auf Beurlaubung vom Studium, die dieser mit Prüfungsrückständen aus vergangenen Studiensemestern begründet, abzulehnen?“.
Bei der Bearbeitung der Fragestellung würde auch kurz auf den Inhalt und den Sinn und Zweck des § 20 SächsHG eingegangen werden und – in angemessener Kürze - eine vergleichende Darstellung zu der vorhergehenden Fassung des SächsHG erfolgen. Für diesen Einzelfall und soweit es sich lediglich um eine Beratung in Form eines Gesprächs oder eines Kurzgutachtens handelt, würden Ihnen pauschal 100,00 Euro zzgl. MwSt. berechnet werden.
Bitte teilen Sie mir mit, welche Entscheidungen Sie bzw. der Studentenrat getroffen haben. Zur besseren und leichteren Kommunikation leiten Sie mir bitte noch Ihre Telefonnummer zu. Des Weiteren bitte ich um Angabe Ihrer vollständigen Kontaktdaten (Adresse).
Soweit der Studentenrat die Kosten der Beratung übernimmt, leiten Sie mir bitte eine Kostenübernahmeerklärung des Studentenrates und eine Rechungsadresse des Studentenrates zu. Die Zuleitung der Gesetzesmaterialien ist nicht notwendig. Mit dieser Rückantwort sind für Sie keine Kosten entstanden.
Für Rückfragen und ergänzende Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

Das Angebot mit den meisten Stimmen wird genommen. Jedes StuRa Mitglied kann nur für einen der beiden Anträge abstimmen. Bei gleicher Stimmzahl ist der Antrag mit den geringeren Kosten zu verwenden.

[1] http://www.stura.htw-dresden.de/Plone/stura/sitzungen/2011/7-stura-2011/antrag-kurzgutachten-urlaubsantrag

Top 2 : Wahlen

Benjamin Ebers und Kevin Senns stellen sich zur Wahl zum stellvertretenden Leiter Referat Sport.

Hinweis: Es sind Wahlzettel dafür bereitzustellen. Die LaTeX-Vorlage befindet sich auf dem rechten Ubuntu-Rechner im StuRa.

Top 3: Aufhebung von AE-Beschlüssen/Zahlungen

Antrag durch Jos:

Der StuRa möge beschließen, sämtliche gültigen Beschlüsse, welche die Zahlungen von Aufwandsentschädigungen betreffen, aufzuheben. Des weitern sind mit sofortiger Wirkung keine Aufwandsentschädigungen mehr zu zahlen, bis eine Reglung getroffen wurde, die

  1. Haushaltkonform ist,
  2. gerecht ist,
  3. sicherstellen kann, das beantragte AEs auch gerechtfertigt sind.

Begründung:

Speziell der aktuell gefasste Beschluss des StuRa von der 12. Sitzung dieses Jahres ist sehr Grenzwertig.

  • den er ist nicht Haushaltkonform
    • in den mir überhaupt vorliegenden Haushaltsentwurf kann ich nicht erkennen, das bis zu rund 15 000 Euro allein für das erste Quartal an AEs vorgesehen sind
    • wie viele Personen können überhaupt beantragen???
  • das der Antragsteller komplett und selbst über die Höhe der ihm zustehenden AEs entscheidet, die ihm dann ohne Prüfung einer Gerechtfertigten Höhe ausgezahlt werden, öffnet dem Vorwurf der Selbstbedienung Tür und Tor, und zwar richtig weit.
  • es gab wohl kaum den Willen, einen solch weitreichenden Beschluss entsprechend zu kommunizieren
    • einen Tag nach der Sitzung war das Plon abgeschiert
    • Ignorierung von entsprechenden Konsensen ([z.B.:AG AE)
  • die Regelung ist Ungerecht
    • je nach beantragter Höhe der AEs kann im 2., 3., oder 4. Quartal an niemanden mehr eine AE gezahlt werden, den die dafür vorgesehenen Mittel sind dann Ausgeschöpft
    • jemand der beispielsweise erst im Wintersemester 2011 Immatrikuliert wird und dann sogleich viele Aufgaben übernimmt, wäre benachteiligt

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