Fünfte Änderungsordnung zur Beitragsordnung von 7. Juni 2011: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. Juni 2011, 14:57 Uhr
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
Fünfte Änderungsordnung zur Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft
Vom 07. Juni 2011
Artikel 1
Die Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden in der Fassung vom 16. Juni 2009 wird wie folgt geändert:
1. zu § 4 Beitragshöhe und -zusammensetzung
a) Absatz 1 wird ersetzt durch „Der Semesterbeitrag beträgt ab dem Wintersemester 2011/12 222,20 Euro.“.
b) Der Absatz 2 wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 1. wird der Betrag "7,00 Euro" durch "7,50 Euro" ersetzt.
2. In Nummer 2. wird der Betrag "105,60 Euro" durch "110,40 Euro" ersetzt.
3. Nummer 3. wird ersetzt durch "für das Semesterticket im Schienenpersonennahverkehr in Sachsen ohne VVO 34,80 Euro."
Artikel 2
Diese Änderungsordnung wurde ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Studentinnen- und Studentenrates vom 07. Juni 2011. Sie tritt mit Beginn des Wintersemester 2011/12 in Kraft.
Dresden, den 08. Juni 2010
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Mathias Jakobi | Sören Sebischka-Klaus | |
Sprecher | Sprecher |
Die Änderung wurde am 09. Juli 2009 vom Rektorat genehmigt.
Dresden, den 01. November 2010
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Prof. Dr.-Ing. Roland Stenzel | |
Rektor |