StuRa:Entwurf AE-Ordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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** Abs 2 der StuRa muss immer Bedenken, das er hier alle Studenten vertritt | |||
* ein entsprechender Kontrollmechanismus muss her, | |||
** der die Sozialen Belange der Antragsteller auf der einen, | |||
** und die gesamtwirtschaftlichen Belange der [[Studentenschaft]] auf der anderen Seite berücksichtig | |||
* Tätigkeitsbeschreibungen müssen einen erfüllbaren Rahmen darstellen, | |||
** der ein Studium nebenbei zulässt | |||
** nichts übermenschliches Verlangt | |||
==Entwürfe== | |||
* [[AE-Ordnung/1]] | |||
* [[AE-Ordnung/2]] |
Version vom 9. Juni 2011, 09:44 Uhr
Ziel dieser Ordnung/Präambel
- Erfüllung §33 Aufwandseinschädigungen Finanzordnung
- Abs 1 hier durchaus sinnvoll, die AE-Ordnung muss das berücksichtigen
- Abs 2 der StuRa muss immer Bedenken, das er hier alle Studenten vertritt
- ein entsprechender Kontrollmechanismus muss her,
- der die Sozialen Belange der Antragsteller auf der einen,
- und die gesamtwirtschaftlichen Belange der Studentenschaft auf der anderen Seite berücksichtig
- Tätigkeitsbeschreibungen müssen einen erfüllbaren Rahmen darstellen,
- der ein Studium nebenbei zulässt
- nichts übermenschliches Verlangt