Urlaubssemester: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 28. Juni 2011, 17:26 Uhr
Grundlage
- § 20 Absatz 2 SächsHSG
- § 12 Immatrikulationsordnung
Verfahren
Für das Verfahren betreut das StudSek zuständig. Dieses stellt weitere Informationen bereit.
Antrag
Der Antrag wird
bereitgestellt.
Aufgaben
- Erweiterung des Beurlaubungsantrages um weitere nicht aufgeführte Beispiel-Gründe auf der Rückseite (Wirkung in landesweiten Gremien, Nachgehen einer Erwerbstätigkeit (Lebensunterhalt))
Verweise
Beurlaubung beim Studentinnen- und Studentensekretariat HTW Dresden