Studentinnen- und Studentenausweis: Unterschied zwischen den Versionen
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Für den Ersatz wird eine [[Verwaltungsgebühr]] gemäß der [[Gebühren- und Entgeltordnung]] in Höhe von 10 Euro erhoben. Bei entsprechend sorgsamer Umgangsweise, etwa ständige Nutzung einer passenden Schutzhülle, und daher keiner erkennbaren Schuld, sollte die Gebühr nicht erhoben werden. | Für den Ersatz wird eine [[Verwaltungsgebühr]] gemäß der [[Gebühren- und Entgeltordnung]] in Höhe von 10 Euro erhoben. Bei entsprechend sorgsamer Umgangsweise, etwa ständige Nutzung einer passenden Schutzhülle, und daher keiner erkennbaren Schuld, sollte die Gebühr nicht erhoben werden. | ||
Version vom 15. August 2011, 16:11 Uhr
Der Studentinnen- und Studentenausweis ist unsere persönliche Chipkarte (sogenannte hiTCard).
Die Funktionen und das System verwaltet unsere HTW Dresden. Übliches Dinge rund um den Ausweis erledigt das StudSek.
Der Studentinnen- und Studentenausweis ist mit Studentenausweis gekennzeichnet, wird aber auch beispielsweise als Multifunktionskarte (in der ImmaO) bezeichnet.
Funktionen
Im Allgemeinen dient der Studentinnen- und Studentenausweis als Beleg des Status Studentin oder Student.
Selbstbedienungsterminal
Mit dem Studentinnen- und Studentenausweis kann das Selbstbedienungsterminal genutzt werden. Neben der Änderung der Studentinnen- und Studentendaten erfolgt beispielsweise üblicher Weise die Rückmeldung mit Nutzung des Studentinnen- und Studentenausweises.
Fahrausweis
Der Studentinnen- und Studentenausweis ist der Fahrausweis fürs Semesterticket durch den entsprechenden Aufdruck auf der Rückseite.
Emeal
Der Studentinnen- und Studentenausweis dient als Zahlungsmittel, sogenannter Emeal-Funktion, in den Mensen des StuWe.
Personalausweis
Der Studentinnen- und Studentenausweis kann natürlich nicht den regulären ersetzen, Mit dem Studentinnen- und Studentenausweis kann sich auch bei Prüfungen ausgewiesen werden. Hierzu dient mutmaßlich auch das Lichtbild als Bestandteil des Studentinnen- und Studentenausweis.
Ersatz
Für den Ersatz wird eine Verwaltungsgebühr gemäß der Gebühren- und Entgeltordnung in Höhe von 10 Euro erhoben. Bei entsprechend sorgsamer Umgangsweise, etwa ständige Nutzung einer passenden Schutzhülle, und daher keiner erkennbaren Schuld, sollte die Gebühr nicht erhoben werden.