Barrierefreies Studieren: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Empfehlung "Chancengleichheit im Bolognaprozess") |
(HRG verlinkt) |
||
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
* Jede [[Prüfungsordnung]] der HTW Dresden sieht eine Klausel zur Abweichung von Prüfungsverfahren vor, um auf bestimmte Bedürfnisse einzugehen | * Jede [[Prüfungsordnung]] der HTW Dresden sieht eine Klausel zur Abweichung von Prüfungsverfahren vor, um auf bestimmte Bedürfnisse einzugehen | ||
** sog. Nachteilsausgleich | ** sog. Nachteilsausgleich | ||
** Grundlage: §16 Satz 4 HRG | ** Grundlage: §16 Satz 4 [[HRG]] | ||
* Von der Hochschule kann eine Anpassung ihrer Angebote verlangt werden (§ 2 Abs. 4 Satz 2 HRG) | * Von der Hochschule kann eine Anpassung ihrer Angebote verlangt werden (§ 2 Abs. 4 Satz 2 [[HRG]]) | ||
= Material = | = Material = |
Version vom 18. August 2011, 17:56 Uhr
Allgemein
- Studieren mit Behinderung auf der StuRa Homepage
- Bereich Studieren mit Behinderung
- Jede Prüfungsordnung der HTW Dresden sieht eine Klausel zur Abweichung von Prüfungsverfahren vor, um auf bestimmte Bedürfnisse einzugehen
- sog. Nachteilsausgleich
- Grundlage: §16 Satz 4 HRG
- Von der Hochschule kann eine Anpassung ihrer Angebote verlangt werden (§ 2 Abs. 4 Satz 2 HRG)
Material
- Broschüre des Studentenwerkes: Studium und Behinderung (pdf ... sehr lesenswert)
- BR Stolperstein: Ich schaff' das schon ...
- BR Stolperstein: Leben mit Behinderung
- BR2 Notizbuch: Inklusion in der Schule
- Empfehlung "Chancengleichheit im Bolognaprozess"